...Stellenbeschreibung ist nichts Anderes als die Aufzählung der auszuübenden Tätigkeiten mit den jeweiligen Zeitanteilen...
...manchmal gibt es Diskrepanzen zwischen ausgeübten und den auszuübenden Tätigkeiten...die auszuübenden Tätigkeiten müssen von einer dafür berechtigten Person übertragen worden sein...die Bewertung der Stelle richtet sich ausschließlich nach den übertragenen auszuübenden Tätigkeiten, für die man letztendlich die Bezahlung erhält...
...Tätigkeiten, die nicht entsprechend übertragen worden sind, braucht man auch nicht ausüben...wenn diese Einfluß auf die Wertigkeit der Stelle haben könnten, sollten sie auch übertragen werden...wenn der Vorgesetzte sagt, mach mal dies oder das, ist das noch keine bewertungsrelevante Übertragung einer auszuübenden Tätigkeit...