Autor Thema: Anrechnung Stufenlaufzeit E9a / 2 zu E9b / 2 im TV-L ?  (Read 1140 times)

numinous

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 10
Für den TVöD gibt es wohl eine Sonderregelung, dass die Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung aus Entgeltgruppe 9a in Entgeltgruppe 9b bei bestimmten Stufen angerechnet wird (da die Entgelte identisch sind). Ich habe jetzt nach vergleichbarem im TV-L gesucht, konnte aber nichts finden. Wisst Ihr ob es eine ähnliche Ausnahme gibt bei einer Höhergruppierung TV-L E9a / 2 zu E9b / 2 oder ob die allgemeine Regel greift, dass die Stufenlaufzeit von neu beginnt?

Danke und Grüße

XTinaG

  • Gast
Letzteres.

numinous

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 10
Danke. Hatte ich vermutet, nachdem ich nichts finden konnte.