Autor Thema: [BY] Lehramt Besoldungsgruppe erste Stufenerhöhung  (Read 1675 times)

murat62

  • Gast
Hallo zusammen,

meine Frau ist Lehrerin an einer Mittelschule in der Besoldungsgruppe A12 Stufe 4.
Sie hat am 10.09.2020 nach dem Ref. angefangen in der Besoldungsgruppe A12 Stufe 4 zu arbeiten, jedoch
wurde Ihr Dienstantritt fiktiv vorverlegt auf den 01.05.2022, da Sie vor dem Ref. auch eine gewisse Zeit als Mobile Lehrkraft tätig war.

Sie ist aktuell noch Beamtin auf Probe und sollte wenn die Beurteilung gut ausläuft, dieses Schuljahr noch, ihre Urkunde als Beamtin auf Lebenszeit erhalten.

Zur Frage: Liege ich richtig, dass Sie automatisch zum 01.05.2023 zur Stufe 5 aufsteigt? Oder gibt es hier bestimmte Vorraussetzungen die erfüllt werden müssen? Was würde passieren, wenn Sie noch vor diesem Datum in Mutterschutz/Elternzeit wechseln würde? Würde sich der Stufenwechsel parallel zu Ihrer Abwesenheit verlängern oder würde Sie automatisch in der Stufe nach der Elternzeit anfangen?

Leider habe ich als Angestellter bzw. Sie als Beamtin noch nicht so viel Erfahrung und ich hoffe Ihr könnt mir die ein oder andere Frage beantworten.

Liebe Grüße

EiTee

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Antw:[BY] Lehramt Besoldungsgruppe erste Stufenerhöhung
« Antwort #1 am: 23.02.2022 19:17 »
"Ihr Dienstantritt fiktiv vorverlegt"

Was ist damit gemeint? Es gab doch sicherlich eine offiziellen Stufenfestsetzung, dieses Dokument sollte die Frage beantworten. Das dort genannten Datum unter Berücksichtigung der anerkannten Zeiten + 3 Jahre, ergibt den Zeitpunkt des Wechsels von 3 zu 4. Der Prozess läuft ohne weiteres zutun, ergo kein Voraussetzungen. Einige Dienstherren vermerken den nächsten Stufenaufstieg auch auf der Abrechnung, da vllt. genau hinschauen.

Wenn man kurzerhand die Suchmaschine seiner Wahl befragt, kommt man auch bei den ersten Ergebnissen zu dem Ergebnis, dass die Elternzeit unschädlich ist.