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Entlastungspaket der Ampel

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öfföff:
Das heute beschlossene Entlastungspaket beinhaltet auch die Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetages und des Grundfreibetrages der Einkommensteuer. Beides schon für 2022:
https://www.t-online.de/finanzen/news/unternehmen-verbraucher/id_91718444/koalition-einigt-sich-auf-vorzeitige-abschaffung-der-eeg-umlage.html

Wirkt sich das erst bei der Steuererklärung aus oder werden, nach Inkraftsetzung, die Nettoauszahlungen im TV-L und TVöD schon unterjährig angepasst?

Sozialarbeiter:
Na wenn die Nettoauszahlungen nicht unterjährig angepasst werden, kann man auch nicht von einer kurzfristigen Entlastung sprechen

öfföff:
Das war ja nicht die Frage...

Bastel:
Der Grundfreibetrag und die erhöhte AN Pauschale müssten sich eigentlich direkt aufs Netto auswirken.

was_guckst_du:
....nett ist auch, dass durch die Erhöhung des AN-Freibetrages die gleichzeitige Erhöhung der Pendlerpauschale eher ein Nullsummenspiel ist...

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