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Entlastungspaket der Ampel
Bastel:
--- Zitat von: was_guckst_du am 24.02.2022 06:26 ---....nett ist auch, dass durch die Erhöhung des AN-Freibetrages die gleichzeitige Erhöhung der Pendlerpauschale eher ein Nullsummenspiel ist...
--- End quote ---
Das war gestern auch mein Gedanke... Die Erhöhung der Pendlerpauschale greift erst ab ca. 51km Fahrtweg (bei ca. 220 Arbeitstagen)
Garfield73:
--- Zitat von: Bastel am 24.02.2022 06:37 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 24.02.2022 06:26 ---....nett ist auch, dass durch die Erhöhung des AN-Freibetrages die gleichzeitige Erhöhung der Pendlerpauschale eher ein Nullsummenspiel ist...
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Das war gestern auch mein Gedanke... Die Erhöhung der Pendlerpauschale greift erst ab ca. 51km Fahrtweg (bei ca. 220 Arbeitstagen)
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Äh, nein. Ihr meint wohl die Erhöhung des Werbungskostenpauschbetrags auf 1200 €
Dadurch wirkt sich der Fahrtweg jetzt zwar erst bei 19 km aus, aber noch deutlich vor den hier errechneten 51 km.
19 * 0,30 * 220 = 1254
Bei 51 km ergeben sich 3911 € Werbungskosten
20 * 0,30 * 220 + 31 * 0,38 * 220
Durch die Erhöhung des Pauschbetrags werden die Pendler entlastet, die einen kürzeren Arbeitsweg haben (und schon bisher unter den 1000 € blieben), durch die Erhöhung der Km-Pauschale werden die Fernpendler entlastet.
JC83:
Ist das im Jahr 2022, wo sich die Anzahl der Menschen im Home Office deutlich erhöht hat, nicht ohnehin eher nutzlos(er), als noch vor bspw. 2020?
ProfTii:
Das kommt darauf an wie ehrlich man bei seiner Steuererklärung ist.
WasDennNun:
--- Zitat von: was_guckst_du am 24.02.2022 06:26 ---....nett ist auch, dass durch die Erhöhung des AN-Freibetrages die gleichzeitige Erhöhung der Pendlerpauschale eher ein Nullsummenspiel ist...
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Nullsummenspiel?
Die die eh unterm AN-Freibetrages sind bekommen jetzt mehr.
--- Zitat von: Garfield73 am 24.02.2022 06:49 ---
--- Zitat von: Bastel am 24.02.2022 06:37 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 24.02.2022 06:26 ---....nett ist auch, dass durch die Erhöhung des AN-Freibetrages die gleichzeitige Erhöhung der Pendlerpauschale eher ein Nullsummenspiel ist...
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Das war gestern auch mein Gedanke... Die Erhöhung der Pendlerpauschale greift erst ab ca. 51km Fahrtweg (bei ca. 220 Arbeitstagen)
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Äh, nein. Ihr meint wohl die Erhöhung des Werbungskostenpauschbetrags auf 1200 €
Dadurch wirkt sich der Fahrtweg jetzt zwar erst bei 19 km aus, aber noch deutlich vor den hier errechneten 51 km.
19 * 0,30 * 220 = 1254
Bei 51 km ergeben sich 3911 € Werbungskosten
20 * 0,30 * 220 + 31 * 0,38 * 220
Durch die Erhöhung des Pauschbetrags werden die Pendler entlastet, die einen kürzeren Arbeitsweg haben (und schon bisher unter den 1000 € blieben), durch die Erhöhung der Km-Pauschale werden die Fernpendler entlastet.
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und ein nullsummen Spiel ist nur bei den Menschen die zwischen 15 und 19 km Fahrtweg haben, sofern sie nicht noch anderes angeben.
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