Autor Thema: Höhergruppierung E5 auf E7  (Read 2868 times)

SilurusGlanis88

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Höhergruppierung E5 auf E7
« am: 23.02.2022 20:19 »
Hallo zusammen.
Ich bin Landkreisgärtner mit abgeschlossener Berufsausbildung als Landschaftsgärtner mit Mehrjähriger Berufserfahrung und wurde in der E5 eingruppiert.  Nun hat es die Möglichkeit gegeben höher Gruppiert zu werden.

Unser Chef hat schon 3 Stellungnahmen auf Höhergruppierung an den Personalrat gestellt.... immer wieder wurde er vertröstet und im Endeffekt läuft es darauf hinaus das uns der Personalrat in E5 sieht.

Wir arbeiten über 80% Selbstständig. Heißt das uns unser Chef nicht diktiert was wir wann zu tun haben. Das machen wir unter uns aus und die Arbeit läuft. Wir holen Anhebote für neue Maschinen etc. ein, wir Arbeiter organisieren unseren Winterdienst zu 100% selbst...... etc. Uns schafft quasi niemand unsere Arbeit da wir 4 Facharbeiter mit langjähriger Berufserfahrung sind. Unser Chef lässt uns da auch freie Hand da alles läuft so wie es ist.

Ist das Rechtens das uns diese Höhergruppierung verwärt wird?

XTinaG

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Antw:Höhergruppierung E5 auf E7
« Antwort #1 am: 23.02.2022 20:32 »
Worauf stützt sich die Vermutung, daß E5 nicht die zutreffende Eingruppierung sei?

SilurusGlanis88

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Antw:Höhergruppierung E5 auf E7
« Antwort #2 am: 23.02.2022 21:07 »
Da unsere Truppe mehr als 80% der zu erledigenden Arbeiten selbstständig plant, durchführt und organisiert. Wie gesagt wir haben quasi keinen Chef der uns jeden Tag in der Früh, wie es bei anderen Landkreisgärtnern in anderen Landkreisen der Fall ist, diktiert wer was wie zu tun hat. Desweiteren organisieren, planen und teilen wir unseren Winterdinest zu 100% Selbstständig ohne einwirken des Chefs.

XTinaG

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Antw:Höhergruppierung E5 auf E7
« Antwort #3 am: 23.02.2022 21:11 »
Und diese selbst wahrgenommene Heraushebung soll jetzt welches Tätigkeitsmerkmal genau erfüllen?

SilurusGlanis88

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Antw:Höhergruppierung E5 auf E7
« Antwort #4 am: 23.02.2022 21:27 »
Was müsste man denn deiner Meinung nach alles erfüllen um in die e7 kommen würde?

XTinaG

  • Gast
Antw:Höhergruppierung E5 auf E7
« Antwort #5 am: 23.02.2022 21:56 »
Die Tätigkeitsmerkmale der E7, die nach dem für Euch geltenden landesbezirklichen Tarifvertrag festgelegt sind.

superbraz

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Antw:Höhergruppierung E5 auf E7
« Antwort #6 am: 24.02.2022 07:18 »
soll heißen, dass ihr nicht automatisch einen Anspruch auf eine höhere EG habt, nur weil ihr eure Aufgaben "selbstständig" ausführt...

dann hätte jeder Anspruch auf eine E7 oder höher.

der SB im Einwohnermeldeamt führt seine Aufgaben auch selbstständig aus und fragt nicht den Vorgesetzten, ob er den neuen Personalausweis nun aushändigen darf, oder nicht.

wenn ihr eigenständig Angebote für Maschinen einholt, dann auch eigenständig entscheidet, welche Maschine / welcher Hersteller beschafft wird, ihr euch um die Wartungsverträge kümmert etc, dann sieht die Sache ggf. anders aus.

hier müssten entsprechende Arbeitsvorgänge in der Stellenbeschreibung formuliert sein, diese müssen noch gewisse Zeitanteile in Anspruch nehmen, dann sind sie unter Umständen eingruppierungsrelevant.

das beste wäre, du lässt dir mal eine aktuelle Stellenbeschreibung vorlegen und stellst diese hier mal online, dann können User wie "XTinaG" oder "WasDennNun" eine recht genaue Eingruppierung ableiten

Kommunalgenie

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Antw:Höhergruppierung E5 auf E7
« Antwort #7 am: 24.02.2022 08:02 »
das Lustige an der ganzen Sache ist ja eigentlich, dass nicht die Personalabteilung, sondern der Personalrat (als Arbeitnehmervertretung) dem im Weg steht  ;D

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung E5 auf E7
« Antwort #8 am: 24.02.2022 08:12 »
das Lustige an der ganzen Sache ist ja eigentlich, dass nicht die Personalabteilung, sondern der Personalrat (als Arbeitnehmervertretung) dem im Weg steht  ;D
Nein, das traurige ist, dass der Personalrat die Arbeit für den Personalabteilung macht und illegal beratend tätig wird.

Kommunalgenie

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Antw:Höhergruppierung E5 auf E7
« Antwort #9 am: 24.02.2022 08:16 »
das Lustige an der ganzen Sache ist ja eigentlich, dass nicht die Personalabteilung, sondern der Personalrat (als Arbeitnehmervertretung) dem im Weg steht  ;D
Nein, das traurige ist, dass der Personalrat die Arbeit für den Personalabteilung macht und illegal beratend tätig wird.

Bei dir ist das Glas wohl immer halb leer  :(

Aber der Personalrat kann doch die Zustimmung sowieso nur aufgrund des Kataloges in §78(5) BPersVG (analog in jedem LPersVG?) verweigern und nicht weil er eine andere Rechtsauffassung vertritt, oder?

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung E5 auf E7
« Antwort #10 am: 24.02.2022 08:21 »
das Lustige an der ganzen Sache ist ja eigentlich, dass nicht die Personalabteilung, sondern der Personalrat (als Arbeitnehmervertretung) dem im Weg steht  ;D
Nein, das traurige ist, dass der Personalrat die Arbeit für den Personalabteilung macht und illegal beratend tätig wird.

Bei dir ist das Glas wohl immer halb leer  :(

Aber der Personalrat kann doch die Zustimmung sowieso nur aufgrund des Kataloges in §78(5) BPersVG (analog in jedem LPersVG) verweigern, oder?
Ne bei mir ist es immer Voll, auch wenn Luft drin ist.

Natürlich kann der Personalrat vorauseilenden Gehorsam zeigen und die Kollegen im PA vor unnötiger Arbeit bewahren.(wobei die können ja einfach ignorieren, was die Kollegen bzgl. HG wünschen)
Aber im Wege stehen tun der PR da ja niemanden, denn sie sind ja erst im Boot, wenn der AG sie in die Mitbestimmung nimmt.
Und wenn sie den Kollegen sagen: Tut uns leider: Mehr als EG5 ist es nicht, egal wie oft ihr da was vom Cheffe an Stellungnahme geschrieben bekommt. so ist das halt mit der beschi*nnen EGO und dem "Verbot" übertariflich zu zahlen.