Hallo,
ich besuche seit August 2021 den A1 in Oldenburg in Vollzeit. Ich arbeite beim LK normalerweise in Teilzeit mit 20 Stunden. Der A1 wird vollumfänglich von meinem Arbeitgeber bezahlt und erhalte weiterhin mein normales Gehalt.
Da man sich ja unter den Mitstreitern gerne mal austauscht habe ich nun erfahren, da viele von denen zwar auch in Teilzeit arbeiten, aber für die Zeit des Lehrganges wie bei einer Vollzeitstelle von ihrem Arbeitgeber entlohnt werden, da es sich auch um einen Vollzeitlehrgang handelt. Man bezieht sich hier auf die Vorgaben des TVÖD.
Haben die Kollegen recht? Gibt es so eine Gesetzesgrundlage und müsste mein Arbeitgeber diese anwenden und mich entsprechend bezahlen? Ich konnte leider nichts finden.
Auch wenn jetzt einige damit agumentieren, dass ich froh sein sollte, dass alles bezahlt wird, würden mich die Antworten auf meine Fragen trotzdem interessieren. Thanks.