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Bis wann muss Akteneinsicht Personalakte ermöglicht werden?

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hannif:
Hallo,

wenn ich zu Beginn der Woche am Montag der Personalerin mitteile, dass ich am besten noch heute in meine Personalakte schauen möchte - aus gegebenem Anlass, und die ist die ganze Woche anwesend, und Vertreter auch, ist dann die Antwort, dass ich die erst am Ende der Woche, am Freitag einsehen darf, ohne Angaben von Gründen, rechtens oder entspricht das nicht meinem Recht, eben vielleicht doch schnellstmöglich in meine PA schauen zu dürfen?

Danke.

Gruß

BalBund:
ein solches Recht auf Unverzüglichkeit ist nicht normiert. Ein Antrag, der binnen Wochenfrist bearbeitet und ermöglicht wird, ist im Gegenteil sogar sehr flott.

XTinaG:
Es kommt auf die Anspruchsgrundlage an. Sofern es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, auf das der TVÖD/TV-L Anwendung findet, handelt es sich um einen zivilrechtlichen Anspruch einer Arbeitsvertragspartei gegenüber der anderen in Form einer Rechtsausübung. Das Recht kann grundsätzlich jederzeit außerhalb der Arbeitszeit des Arbeitnehmers wahrgenommen werden, der Arbeitgeber hat ein entsprechendes Verlangen (nicht Antrag!) grundsätzlich unverzüglich zu erfüllen. Ob der Zeitraum im Sachverhalt eine unverzügliche Erfüllung des Rechtsanspruchs durch den Schuldner darstellt, kann nicht beurteilt werden. Der Arbeitgeber hat jedenfalls gegenüber dem Arbeitnehmer keine Erklärungspflicht. Der Arbeitnehmer ist vielmehr darauf angewiesen, die unverzügliche Erfüllung seines Anspruchs im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu realisieren.

Max:
Ich ging von 4 Wochen als akzeptable Frist aus,  aber konnte keinen Beleg dafür finden. Vielleicht weiß ein anderer User ob das irgendwie festgelegt ist. 1 Woche finde ich schon sehr zügig.

Edit: Tina hat sich schon fundierter geäußert

XTinaG:
Es gibt beim genannten tariflichen Anspruch überhaupt keine akzeptable Frist, denn eine solche Frist ist nicht vereinbart. Das Verlangen des Arbeitnehmers auf Erfüllung seines Rechtsanspruchs ist durch den Schuldner unverzüglich zu erfüllen, also ohne schuldhaftes Zögern. Hat man die Akte gerade greifbar, ist unverzüglich ggfs. auch sofort.

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