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Bis wann muss Akteneinsicht Personalakte ermöglicht werden?

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hannif:
Rechtsgrundlage wäre TVH. Hätte ich ins dortige Unterforum posten müssen? Falls ja, sorry.

Aufgrund des gegebenem Anlasses ist bekannt, dass die Personalakte aktuell der Personalerin vorliegt und nicht erst gezogen und geordnet werden müsste.

XTinaG:
Die Regelung ist bezüglich des Sachverhalts materiell identisch zu TVÖD und TV-L. Es gilt das von mir ausgeführte.

maiklewa:
Also ich kenne das auch gar nicht anders uns bei uns wird am selben Tag Einsicht in die Personalakte gewährt.

Dennoch interessiert mich doch das Rechtliche, woraus hervorgeht, dass "unverzüglich" auch "sofort" bedeuten kann. Gibt es dazu eine entsprechende Rechtsprechung oder einen Kommentar?

Danke.

Gruß

XTinaG:
Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern. Habe ich die Akte in der Hand oder greifbar und gerade keine Aufgabe mit höherer Priorität, wäre ein nicht sofortiges Erfüllen des berechtigten Verlangens ein schuldhaftes Zögern. Oder welcher Entschuldigungstatbestand käme in Betracht?

was_guckst_du:
...ich habe schon mehrfach meine Akte eingesehen...bin jeweils ohne Ankündigung direkt zu meiner Personalsachbearbeiterin ins Büro, habe gesagt, dass ich meine PA einsehen möcht und sie hat die Akte gezogen...ganz einfach...

...mittlerweile muss sie mir allerdings einen Bildschirm zu Verfüguing stellen... 8)

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