Autor Thema: Bewerbung - Grund Absage bei Behinderung  (Read 1570 times)

funcde

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Bewerbung - Grund Absage bei Behinderung
« am: 27.02.2022 03:24 »
Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt, zu dem ich mir aktuell den Kopf zerbreche:

Meine Partnerin hat eine Behinderung und vor einigen Tagen ein sehr zufriedenstellendes Bewerbungsgespräch für eine Stelle im öffentlichen Dienst geführt (online wegen Corona, hier war auch der Gleichstellungsbeauftragte dabei). Am Ende des Bewerbungsgesprächs erhielt sie die Information, dass sie in einigen Wochen Bescheid über den Ausgang erhält, da dies im öffentlichen Dienst immer etwas länger dauere.
Zu unserer Überraschung erhielt meine Partnerin jedoch gleich am nächsten Tag einen Anruf, indem man ihr mitteilte, dass sie im Bewerbungsgespräch sehr überzeugt habe und man sich gerne persönlich treffen möchte. Dabei handele es sich nicht um ein weiteres Bewerbungsgespräch sonder um ein völlig ungezwungenes Gespräch.
Meine Partnerin hat sich für das Gespräch dann Urlaub genommen bei ihrem aktuellen Arbeitgeber und dann daran teilgenommen. Sie hat sehr nette "Einzelgespräche" mit den Mitarbeitern der Abteilung geführt (ca. 1 Stunde insgesamt) und abschließend noch einmal mit der Leiterin der Abteilung.  Alles war super bis dahin, jedoch hat die Leiterin - wie bereits im Bewerbungsgespräch - angedeutet, dass der häufige Wechsel der Arbeitsstellen nicht gut ist und man jemanden für langfristig suche. Meine Partnerin versicherte abermals, dass dies definitiv in ihrem Interesse ist.
Zur Info: Sie hat nach ihrem Studium 1 Jahr eine feste Anstellung gehabt, gekündigt, da dies wirklich nichts für sie war, dann eine berufliche Rehabilitation gemacht, was auf 1 Jahr begrenzt war und nun ist sie in einem befristeten Arbeitsverhältnis.
Nach wirklich tollen Gesprächen mit den sympathischen Mitarbeitern hat die Leiterin sich verabschiedet und erwähnt, dass es ein wirklich starkes Bewerberfeld ist und wenn es zu einer Absage kommt sie es nicht persönlich nehmen soll. Sie bekäme nun im März eine endgültige Entscheidung.
Meine Partnerin berichtet nur positiv und will den Job wirklich haben weil es im Grunde sowas wie ihr Traumjob ist. Allerdings verunsichert uns das Ende des Gesprächs enorm und klingt schon wie eine Vorbereitung auf eine Absage.

Nun aber zum eigentlichen Punkt: Meine Partnerin erfüllt die Qualifikation der Ausschreibung und hat offenbar auch überzeugen können. Nun ist es ja so, dass bei einer Behinderung begründet werden muss, warum man eine Absage bekommt. Kann der Grund auch sein, dass man davon ausgeht, dass sie den Job nicht langfristig machen möchte? Sie hat immer wieder versichert, dass sie etwas langfristiges sucht aber es kam immer wieder zur Sprache, dass sie zuletzt oft gewechselt sei.
Vielleicht gibt es hier Erfahrungen zu der Thematik.

Vielen Dank.
« Last Edit: 27.02.2022 03:39 von funcde »

XTinaG

  • Gast
Antw:Bewerbung - Grund Absage bei Behinderung
« Antwort #1 am: 27.02.2022 07:10 »
Bereits die Prämisse ist so unzutreffend.

Lars73

  • Gast
Antw:Bewerbung - Grund Absage bei Behinderung
« Antwort #2 am: 27.02.2022 08:09 »
Es gibt keine besonderen Darlegungspflichten gegenüber behinderten Bewerbern. Aus dem allgemeine Vorgaben für alle Bewerber Danach kann ein unterlegender Bewerber das Auswahlverfahren überprüfen.
Im Regelfall wird man da aber einfach eine Dokumentation finden, dass jemand anderes bestimmte Anforderungsbedingungen besser erfüllt hat.

Also einfach abwarten. Erfolgreich gegen eine solche Entscheidung anzugehen klappt im Tarifbeschäftigten Bereich quasi nie. Man sollte sich nicht zu sehr auf eine Stelle als das Ziel konzentrieren. Man muss halt immer damit rechnen, dass jemand anderes besser geeignet ist oder zumindest als besser geeignet angesehen wird. Dann einfach weiter versuchen

clarion

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Antw:Bewerbung - Grund Absage bei Behinderung
« Antwort #3 am: 27.02.2022 19:05 »
Hallo,

den einzigen "Vorteil", den man als Behinderter im Bewährungsverfahren hat, ist dass man sofern man nicht offensichtlich ungeeignet ist, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden muss. Ansonsten gibt es keinen Bonus und auch keine besondere Begründungspflicht.

Aber einmal gewechselt ist doch nicht oft gewechselt???