Aus der Verfügbarkeit im laufenden Jahr kann man durchaus Vorteile ziehen. Früher nannte man diese "Zinsvorteile". Und auch heute bringt es noch etwas, wenn man monatlich mehr Geld hat anstatt mit der Einkommensteuerrückzahlung einen noch größeren Batzen zu bekommen.
Ab – zurzeit – einem Jahresbrutto von 58.050 € (entspricht 4.837,50 €) erhöhen sich die Beiträge in der GKV und Pflegeversicherung nicht. Das ist die Beitragsbemessungsgrenze. Deshalb gehen nicht von jedem mehr verdienten Euro ~ 15% weg, sondern nur, solange der Euro solch einer ist, der im Bereich bis zu 58.050 € liegt.
Wenn man in der GKV ist, können Kinder dort familienversichert werden. Wenn man in der PKV ist, müssen die Kinder auch privat und damit kostenpflichtig versichert werden, es sei denn, der Partner/andere Elternteil ist in der GKV und man selbst liegt mit seinem Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltegrenze.
Auch Bequemlichkeit ist etwas, was man in seine Abwägung einstellen sollte. Jeder darf doch seine Prioritäten anders setzen. Und wenn für jemanden die Bequemlichkeit mehr wert ist, als eine Ersparnis bei den PKV-Beiträgen, dann ist es so. Ich empfinde die Ratschläge hier immer nur sehr einseitig pro PKV und als einziger Grund kommt immer nur "es kostet viel weniger!". Nachteile werden kaum aufgezeigt, beispielsweise dass man später, wenn man seine Beamtentätigkeit aufgibt, möglicherweise nicht mehr zurück in die GKV kommt, obwohl diese dann evtl. günstiger wäre. Oder dass die Kinder evtl. mitversichert werden müssen. Oder dass der Beilhilfeanspruch im höheren Alter, wenn die Kinder nicht mehr dazugezählt werden, sich wieder erniedrigt. Oder dass die Beitragshöhe allein von versicherungsmathematischen Modellen abhängen, während der Beitragssatz in der GKV wegen der schieren Masse an pflichtversicherten Arbeitnehmern eine natürliche Grenze nicht überschreiten und deshalb immer bezahlbar bleiben wird.