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Zulagenzahlung

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melvg:
Hallo, ich bin seit dem 1.2.2022 in einem KH welches den TVöD-K anwendet beschäftigt. Es wird eine Pflegezulage in Höhe von 70,- EUR und eine Krankenhauszulage in Höhe von 25,- EUR gezahlt. Die Pflegezulage steigt zum 1.4.2022 auf 120,- EUR.

Im §24 des TVöD-K steht: "Entgeltbestandteile, die nicht in Monatsbeträgen festgelegt sind, sowie der Tagesdurchschnitt nach § 21 sind am Zahltag des zweiten Kalendermonats, der auf ihre Entstehung
folgt, fällig."

Das heißt für mich und so war es beim freigemeinnützigen Träger wo ich vorher beschäftigt war, Zuschläge (Nachtdienst, Sonn- und Feiertage) werden im übernächsten Monat gezahlt. Dies dürfte auch die Wechselschichtzulage in Höhe von 155,- EUR betreffen, obwohl diese ja als Monatsbetrag gezahlt wird.

Meine Frage: Hätte die Pflege- und Krankenhauszulage nicht schon mit dem 1. Gehalt, also für Februar mit gezahlt werden müssen? Die Beträge standen ja im Vorfeld fest und sind nicht abhängig von bestimmten Diensten. Die Wechselschichtzulage dürfte aber erst mit der April Abrechnung gezahlt werden?

Vielen Dank
Mel

XTinaG:
Wann was gezahlt wird, kann nicht beurteilt werden. Sofern ein Anspruch auf die Zulagen besteht, besteht bei allen drei Zulagen ein Anspruch auf Auszahlung zum Februarzahltag.

peer80:
Die Pflegezulage und die KH Zulage wird monatlich in gleicher Höhe gezahlt und hätte mit der Februarzahlung ausgezahlt werden sollen. Die Wechselschichtzulage ist jedoch abhängig von den geleisteten wechselnden Schichten innerhalb eines Zweimonatszeitraumes und kann daher erst im darauf folgenden Monat April zur Auszahlung kommen. Oder eben auch nicht, sollten nicht entsprechende Wechselschichten geleistet worden sein.

XTinaG:
Das sieht das BAG anders, siehe BAG Urteil v. 24.03.2010 - 10 AZR 58/09.

Isie:
Aber nur dann, wenn es sich um "ständige Wechselschichtarbeit" handelt.

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