Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Zulagenzahlung
XTinaG:
Da gibt es keine Holschuld. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich zur Erteilung einer Abrechnung des Entgelts in Textform verpflichtet, § 108 GewO. Der Arbeitgeber schuldet die Erteilung ohne Aufforderung. Es handelt sich um eine arbeitgeberliche Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis.
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