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Zulagenzahlung

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XTinaG:
Da gibt es keine Holschuld. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich zur Erteilung einer Abrechnung des Entgelts in Textform verpflichtet, § 108 GewO. Der Arbeitgeber schuldet die Erteilung ohne Aufforderung. Es handelt sich um eine arbeitgeberliche Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis.

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