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Höhergruppierung E8/4 auf E9b

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Geschädigter:
Hallo,

kann mir jemand diese Berechnung zwecks Richtigkeit/Logik kurz bestätigen?

Von aktuell E8/4 soll auf E9b hochgruppiert werden, eine konkrete Stufe wurde nicht vereinbart.

E8/4 = 3.326,44 €

Laut Tabelle fällt E9b/E2 (3.277,32 €) weg, da sie niedriger als bisher ist.

In Frage kommt also E9b/E3 mit 3.424,65 €.

Das Gehaltsplus würde 98,21 € betragen, liegt also unterhalb des Garantiebetrages von 180 €.

Demzufolge müsste das neue Gehalt so berechnet werden:

3.326,44 € (E8/4 als Basis) + 180 € = 3506,44 €

a) Stimmt das so?

b) ab 1.12.22 zusätzlich 2,8% oder?

c) nächste Stufenerhöhung dann in 3 Jahren?

Danke!  :)

Isie:
Das ist richtig, EG 9b St. 3, in drei Jahren Stufe 4.
Du solltest die EG 9a gedanklich aber nicht überspringen. Hier macht es zwar nichts aus, aber bei der Stufenfestsetzung sind dazwischenliegende EG zu beachten, allerdings nicht beim Garantiebetrag.

XTinaG:
Der Garantiebetrag steht neben dem derzeitigen Tabellenentgelt zu. Dieses erhöht sich nicht durch die Tarifanpassung.

Geschädigter:

--- Zitat von: Isie am 28.02.2022 14:12 ---Du solltest die EG 9a gedanklich aber nicht überspringen. Hier macht es zwar nichts aus, aber bei der Stufenfestsetzung sind dazwischenliegende EG zu beachten, allerdings nicht beim Garantiebetrag.

--- End quote ---

Mein Chef will mir anscheinend was Gutes tun und daher gleich 9b ;)

Also bleibt es bei der Rechnung? Ist irgendeine Fallgrube/Nachteile wegen 9a / 9b zu erwarten, auch längerfristig?

Geschädigter:

--- Zitat von: XTinaG am 28.02.2022 14:19 ---Der Garantiebetrag steht neben dem derzeitigen Tabellenentgelt zu. Dieses erhöht sich nicht durch die Tarifanpassung.

--- End quote ---

???

Wieso sollte ich von den +2,8% ab Dezember ausgeschlossen werden?

Ich meinte natürlich nicht "on top" sondern nur auf das Tabellenentgelt.

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