Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Vermeintliche TV-L Höhergruppierung
WasDennNun:
--- Zitat von: dertypvonda am 01.03.2022 09:30 ---Korrekt, allerdings sieht der SB hierbei scheinbar keine höherwertige Tätigkeit oder?!
In meinem Antrag ist außerdem geschrieben: "Sollte sich für meine TÄtigkeit eine höhere Entgeltgruppe ergeben, beantrage ich hiermit [..], mich rückwirkend ab 01.01.2021 höher zu gruppieren".
Ist damit die erneute Eingruppierung in der selben EG wie zuvor nicht ausgeschlossen?
Tut mir leid, falls ich hier Begriffe durcheinanderbringe aber ich hoffe, es wird trotzdem deutlich, worauf ich hinaus will!
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Wenn deine auszuübenden Tätigkeiten, die du nachträglich verschriftlicht erhalten hast, zu einer EG10 EGO alt führten und jetzt mit der EGO neu auch zu einer EG10 führen, dann passiert nichts und du bist seit deiner Einstellung in der EG10 eingruppiert mit Stufenlaufzeit ab Einstellung. Hier musst du aufpassen, dass das die naiven Deppen von der Personalabteilung nicht vermurksen!
Sollte jedoch aufgrund der neuen EGO eine EG11 ergeben, dann bist du aufgrund deines Antrages ab dem 1.1.2021 in der EG11 eingruppiert.
Die Meinung deines AG scheint eine andere zu sein, also kannst du nur via Eingruppierungsfeststellungsklage Rechtssicherheit darüber bekommen, wie du eingruppiert bist.
Alternative:
AG mitteilen, dass du dir einen anderen AG suchst, sofern der AG nicht deiner Rechtsmeinung folgt und dir das Entgelt der EG11 überweist.
dertypvonda:
--- Zitat von: XTinaG am 01.03.2022 10:07 ---Ergibt sich keine höhere Entgeltgruppe, konnte der Antrag nicht gestellt werden und somit auch keine Wirkung entfalten. Die Eingruppierung wird durch ihn nicht berührt. So etwas wie eine "erneute Eingruppierung" gibt es nicht. Vielmehr sind Tarifbeschäftigte entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
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Demnach wäre das Schreiben mit der rückwirkenden Eingruppierung, dass mir überreicht wurde, gegenstandslos, richtig?
--- Zitat von: WasDennNun am 01.03.2022 10:16 ---Wenn deine auszuübenden Tätigkeiten, die du nachträglich verschriftlicht erhalten hast, zu einer EG10 EGO alt führten und jetzt mit der EGO neu auch zu einer EG10 führen, dann passiert nichts und du bist seit deiner Einstellung in der EG10 eingruppiert mit Stufenlaufzeit ab Einstellung. Hier musst du aufpassen, dass das die naiven Deppen von der Personalabteilung nicht vermurksen!
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Danke, genau darauf wollte ich mit meiner ursprünglichen Frage hinaus! Meine Vermutung war, dass sich eigentlich nichts ändern dürfte. Ich könnte mir tatsächlich vorstellen, dass durch diese "rückwirkende" Eingruppierung zum 01.01.21 (obwohl sich die EG nicht geändert hat), meine Stufenlaufzeit zurückgesetzt wird. Das wäre absolut inakzeptabel!
--- Zitat von: WasDennNun am 01.03.2022 10:16 ---Alternative:
AG mitteilen, dass du dir einen anderen AG suchst, sofern der AG nicht deiner Rechtsmeinung folgt und dir das Entgelt der EG11 überweist.
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Als das Thema zufällig mal zwischen einem Vorgesetzten und mir aufkam wurde mir gleich deutlich gemacht, dass ich in diesem Fall nicht mit Entgegenkommen rechnen sollte (die Personalabteilung soll daran recht uninteressiert sein und sich auch nichts vorschreiben lassen).
WasDennNun:
--- Zitat von: dertypvonda am 01.03.2022 11:15 ---Als das Thema zufällig mal zwischen einem Vorgesetzten und mir aufkam wurde mir gleich deutlich gemacht, dass ich in diesem Fall nicht mit Entgegenkommen rechnen sollte (die Personalabteilung soll daran recht uninteressiert sein und sich auch nichts vorschreiben lassen).
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Tja, in dem Fall hat dann dein Chef ein Problem seine benötigten Ressourcen so zu definieren und das die PA dem nachkommt.
Oder dem PA wird es zu leicht gemacht sich aus der Verantwortung zu stehlen, wenn wg. zu geringe Personalstärke Schäden entstehen.
Aber natürlich nur, wenn du der Meinung bist, dass du mehr Geld verdienen solltest.
Unabhängig davon, nur weil PA meint, dass du nicht EG11 bist, heißt es ja nicht, dass dies richtig ist.
dertypvonda:
--- Zitat von: WasDennNun am 01.03.2022 11:53 ---Tja, in dem Fall hat dann dein Chef ein Problem seine benötigten Ressourcen so zu definieren und das die PA dem nachkommt.
Oder dem PA wird es zu leicht gemacht sich aus der Verantwortung zu stehlen, wenn wg. zu geringe Personalstärke Schäden entstehen.
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Stimme ich dir voll und ganz zu!
--- Zitat von: WasDennNun am 01.03.2022 11:53 ---Aber natürlich nur, wenn du der Meinung bist, dass du mehr Geld verdienen solltest.
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Ich kann mich hier auch nur mit änderen Beschäftigten in der selben EG orientieren und hier gibt es m.M.n. doch einen deutlichen Abstand was Komplexität, Leistung und Qualität angeht aber vielleicht bin ich auch einfach nur eingebildet?!
--- Zitat von: WasDennNun am 01.03.2022 11:53 ---Unabhängig davon, nur weil PA meint, dass du nicht EG11 bist, heißt es ja nicht, dass dies richtig ist.
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Fraglich ob sich das lohnt, wenn die Stelle eh nur noch 2 Jahre von mir besetzt wird.
Nun gehe ich erstmal der Frage nach, ob diese Formulierung der rückwirkenden Eingruppierung einen Einfluss hat.
WasDennNun:
--- Zitat von: dertypvonda am 01.03.2022 12:59 ---Ich kann mich hier auch nur mit änderen Beschäftigten in der selben EG orientieren und hier gibt es m.M.n. doch einen deutlichen Abstand was Komplexität, Leistung und Qualität angeht aber vielleicht bin ich auch einfach nur eingebildet?!
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Eingebildet? kA, höchstens nicht auf der höhe der Zeit was den Marktwert der eigenen Arbeitskraft angeht.
--- Zitat ---
--- Zitat von: WasDennNun am 01.03.2022 11:53 ---Unabhängig davon, nur weil PA meint, dass du nicht EG11 bist, heißt es ja nicht, dass dies richtig ist.
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Fraglich ob sich das lohnt, wenn die Stelle eh nur noch 2 Jahre von mir besetzt wird.
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Nein, es lohnt sich nie, das Geld zu fordern was einem zusteht.
--- Zitat ---Nun gehe ich erstmal der Frage nach, ob diese Formulierung der rückwirkenden Eingruppierung einen Einfluss hat.
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Dazu ist doch alle geklärt, oder meinst du das du qualifizierte Antworten von deinem PA bekommst?
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