Guten Tag,
aufgrund meiner aktuellen Situation müsste ich meine Kündigungsfrist feststellen.
Eingestellt wurde ich 10.2020 im TV-L mit den Kündigungsfristen aus selbigem.
Regulär wäre meine Kündigungsfrist also bei einer unbefristeten Beschäftigung über 1 Jahr dann 6 Wochen zum Quartalsende.
In meinem Vertrag ist nun allerdings folgendes vermerkt:
Das Arbeitsverhältnis ist befristet gemäß § 14 Abs. 1 TzBfG bis zum Erreichen folgenden Zweckes: Übernahme in die 3. Qualifikationsebene des Beamtenverhältnisses [..] oder schriftliche Mitteilung, dass die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis endgültig nicht erworben wurden.
Bin ich damit regulär in einem befristeten Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende (bei mehr als 1 Jahr Beschäftigung) oder gilt in diesem Fall eine andere Regelung?
Vielen Dank im Voraus!