Autor Thema: Kündigungsfrist TV-L  (Read 1263 times)

MannImMond

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Kündigungsfrist TV-L
« am: 01.03.2022 11:27 »
Guten Tag,

aufgrund meiner aktuellen Situation müsste ich meine Kündigungsfrist feststellen.
Eingestellt wurde ich 10.2020 im TV-L mit den Kündigungsfristen aus selbigem.
Regulär wäre meine Kündigungsfrist also bei einer unbefristeten Beschäftigung über 1 Jahr dann 6 Wochen zum Quartalsende.

In meinem Vertrag ist nun allerdings folgendes vermerkt:
Das Arbeitsverhältnis ist befristet gemäß § 14 Abs. 1 TzBfG bis zum Erreichen folgenden Zweckes: Übernahme in die 3. Qualifikationsebene des Beamtenverhältnisses [..] oder schriftliche Mitteilung, dass die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis endgültig nicht erworben wurden.

Bin ich damit regulär in einem befristeten Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende (bei mehr als 1 Jahr Beschäftigung) oder gilt in diesem Fall eine andere Regelung?

Vielen Dank im Voraus!

XTinaG

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Antw:Kündigungsfrist TV-L
« Antwort #1 am: 01.03.2022 11:37 »
Liegen die anderweitigen Voraussetzungen für die Anwendung des § 30 TV-L vor?

MannImMond

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Antw:Kündigungsfrist TV-L
« Antwort #2 am: 01.03.2022 11:50 »
Soweit ich das beurteilen kann, sollte das so sein oder lässt sich aus meinem Eingangspost etwas anderes erahnen?

Edit:
Vertraglich wurde folgendes festgehalten: Für die Kündigung des gemäß $ 30 Abs. 1 Satz 2 TV-L befristeten Arbeitsverhältnisses gilt § 30 Abs. 4 und 5 TV-L

Also gehe ich richtig davon aus, dass meine Kündigungsfrist derzeit 6 Wochen zum Monatsende beträgt?

XTinaG

  • Gast
Antw:Kündigungsfrist TV-L
« Antwort #3 am: 01.03.2022 13:11 »
Dein Eingangspost enthielt bspw. keinen Hinweis darauf, ob Du im Tarifgebiet West oder Ost tätig bist.

Wenn für Dich § 30 Abs. 4 und 5 einschlägig ist, beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Monatsende.

MannImMond

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Antw:Kündigungsfrist TV-L
« Antwort #4 am: 01.03.2022 13:41 »
Ach stimmt, ist Tarifgebiet West, sorry!

Danke für die Hilfe!