Autor Thema: Anwalt darf Einsicht in Personalakte nicht beantragen?  (Read 1704 times)

lulli

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Hallo,

ein Anwalt darf generell nicht in die Personalakte schauen, richtig!? Oder gibt es da Ausnahmen?

Aber darf jetzt z. B. ein Anwalt noch nicht einmal die schnellstmögliche Einsicht für einen Mandat beantragen, um der ganzen Sache einen gewissen Nachdruck zu verleihen?

Danke und Gruß

XTinaG

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Antw:Anwalt darf Einsicht in Personalakte nicht beantragen?
« Antwort #1 am: 01.03.2022 18:40 »
Wenn sich Dein Verlangen auf TVÖD/TV-L/TV-H stützt, kann auch ein schriftlich Bevollmächtigter Einsicht nehmen. Das kann auch ein Anwalt sein. Erklärungen jeder Art kannst Du im Rechtsverkehr grundsätzlich auch durch einen Anwalt in Deinem Namen abgeben lassen.

OnkelConny

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Antw:Anwalt darf Einsicht in Personalakte nicht beantragen?
« Antwort #2 am: 02.03.2022 09:20 »
Für Beamte darf ein Anwalt auch Einsicht nehmen, sofern er bevollmächtigt ist. § 14 vwVfG

Kommunalgenie

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Antw:Anwalt darf Einsicht in Personalakte nicht beantragen?
« Antwort #3 am: 02.03.2022 09:47 »
Für Beamte darf ein Anwalt auch Einsicht nehmen, sofern er bevollmächtigt ist. § 14 vwVfG

Inwiefern wäre das eine einschlägige Rechtsnorm?

OnkelConny

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Antw:Anwalt darf Einsicht in Personalakte nicht beantragen?
« Antwort #4 am: 02.03.2022 11:34 »
Beispielsweise regelt § 83 LBG NRW, dass für jeden Beamten eine Personalakte durch eine personalverwaltende Behörde zu führen ist. Ergo ist nach § 1 Abs. 1 VwVfG NRW einschlägig.

OnkelConny

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Antw:Anwalt darf Einsicht in Personalakte nicht beantragen?
« Antwort #5 am: 02.03.2022 11:35 »
Auskunftsrecht besteht nach § 86 Abs. 2 LBG NRW.

FGL

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Antw:Anwalt darf Einsicht in Personalakte nicht beantragen?
« Antwort #6 am: 02.03.2022 13:22 »
Für Beamte darf ein Anwalt auch Einsicht nehmen, sofern er bevollmächtigt ist. § 14 vwVfG
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