Hallo,
ein Anwalt darf generell nicht in die Personalakte schauen, richtig!? Oder gibt es da Ausnahmen?
Aber darf jetzt z. B. ein Anwalt noch nicht einmal die schnellstmögliche Einsicht für einen Mandat beantragen, um der ganzen Sache einen gewissen Nachdruck zu verleihen?
Danke und Gruß