Autor Thema: Corona-Sonderzahlung 2022  (Read 4907 times)

Sebs94

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Corona-Sonderzahlung 2022
« am: 02.03.2022 08:02 »
Ich wollte mal eine Frage stellen zu den jetzt baldig gezahlten Corona-Sonderbonus 2022. Bis Ende März müssen diese für den Öffentlichen Dienst für die Arbeitnehmer gezahlt werden, satte 1300 Euro steuerfrei. habe hier gleich mehrere Fragen:

1. Ich arbeite erst seit Oktober 2021 bei meinem jetzigen Arbeitgeber, bekomme ich als VZ-Beschäftigter auch diese vollen 1300 Euro oder werden diese anteilig gezahlt? Ich bin ja lediglich im letzten Quartal hier beschäftigt gewesen und die 9 Monate davor nicht.

2. Bekommen Vollzeit, Teilzeit und Geringfügig Beschäftigte alle den selben Bonus? Oder Anteilmäßig?

3. Wenn man jetzt zum 31.03.22 kündigen würde (egal wie lange man nun beschäftigt bzw. dabei ist), hat man dann auch noch Anspruch auf diese Sonderzahlung oder nicht und muss man die Sonderzahlung zusätzlich in der Kündigung vermerken?

Danke für eure Antworten und Hilfen.

rennie

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Corona-Sonderzahlung 2022
« Antwort #1 am: 02.03.2022 09:09 »
in vielen Ländern wurde sie schon mit dem Februar-Gehalt ausgezahlt.

1. ja. Du musst nur am 29.11 im Arbeitsverhältnis gestanden haben (was Du ja tust) UND zwischen dem 1.1 und 29.11 einen Tag Anspruch auf Gehalt gehabt haben (was Du auch tust).

2. wenn ich das richtig lese, ja. Steht nichts gegenteiliges im Tarifvertrag.

3. Ja, hätte man. Wieso man die in Der Kündigung erwähnen müsste wüsste ich aber nicht. (Anders wäre es vielleicht gelegen, wenn man zum 28.2 gekündigt hätte, da man ja dann immer noch Recht hat die Zahlung zu bekommen nach Ende des Arbeitsverhältnisses...)

(siehe https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/tv-l/tv-corona-sonderzahlung.pdf)

Pakart

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 99
Antw:Corona-Sonderzahlung 2022
« Antwort #2 am: 02.03.2022 09:15 »
in vielen Ländern wurde sie schon mit dem Februar-Gehalt ausgezahlt.

1. ja. Du musst nur am 29.11 im Arbeitsverhältnis gestanden haben (was Du ja tust) UND zwischen dem 1.1 und 29.11 einen Tag Anspruch auf Gehalt gehabt haben (was Du auch tust).

2. wenn ich das richtig lese, ja. Steht nichts gegenteiliges im Tarifvertrag.

3. Ja, hätte man. Wieso man die in Der Kündigung erwähnen müsste wüsste ich aber nicht. (Anders wäre es vielleicht gelegen, wenn man zum 28.2 gekündigt hätte, da man ja dann immer noch Recht hat die Zahlung zu bekommen nach Ende des Arbeitsverhältnisses...)

(siehe https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/tv-l/tv-corona-sonderzahlung.pdf)

zu 2. Aus meiner Sicht nur Anteilsmäßig, sie § 2 Abs. 2 S. 2. des Sonderzahlungs Tarifvertrages

rennie

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Corona-Sonderzahlung 2022
« Antwort #3 am: 02.03.2022 09:27 »
ja, sorry, stimmt, den Satz hatte ich wohl überlesen.

Pakart

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 99
Antw:Corona-Sonderzahlung 2022
« Antwort #4 am: 02.03.2022 09:28 »
ja, sorry, stimmt, den Satz hatte ich wohl überlesen.

Der ist auch kurz, verstecke und eingequetscht in dem Vertrag untergebracht. Insofern kann das mal passieren.

Otto200

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Corona-Sonderzahlung 2022
« Antwort #5 am: 02.03.2022 15:30 »
Ich hätte eine weitere Frage zur Corona-Sonderzahlung. Unter §2 steht:

„Sofern an diesem Tag das Arbeits-, Ausbildungs-, Studierenden- bzw. Praktikantenverhältnis geruht hat, sind die Verhältnisse am Tag vor dem Beginn des Ruhens maßgeblich.“

Rechtlich gesehen stellt doch eine Elternzeit ein ruhendes Arbeitsverhältnis dar?
Demnach müsste ein Arbeitnehmer der vor Antritt der Elternzeit Vollzeitbeschäftigter war und am 29.11.2021 zu 100% (0 Wochenstunden) Elternzeit hatte, 100% der Sonderzahlung erhalten?
Wie verhält sich das bei einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit?

Mit besten grüßen
Otto

Isie

  • Gast
Antw:Corona-Sonderzahlung 2022
« Antwort #6 am: 02.03.2022 16:00 »
Dann wird teilzeitanteilig gezahlt. Ob alle Bundesländer das so praktizieren, weiß ich allerdings nicht.

mabreidi

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Antw:Corona-Sonderzahlung 2022
« Antwort #7 am: 02.03.2022 20:30 »
Hallo,

verstehe ich das richtig, dass ich also, wenn ich am 01.September 2021 ausgetreten bin, ich keinen Anspruch auf die Zahlung habe? Trotz Vollzeit Beschäftigung bis zu diesem Zeitpunkt?

Weiß jemand wie da die Argumentation ist? Wird die Zahlung für den kommenden Zeitraum oder den vergangen gezahlt?

XTinaG

  • Gast
Antw:Corona-Sonderzahlung 2022
« Antwort #8 am: 02.03.2022 20:40 »
Es bedarf keiner Argumentation. Die Tarifvertragsparteien haben das expressis verbis festgelegt.

Otto200

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Corona-Sonderzahlung 2022
« Antwort #9 am: 02.03.2022 21:21 »
Dann wird teilzeitanteilig gezahlt. Ob alle Bundesländer das so praktizieren, weiß ich allerdings nicht.

Dazu kann ich seit heute sagen: Es ist tatsächlich so, dass die Sonderzahlung in NRW bei Teilzeitbeschäftigung (am Stichtag 29.11.2021) während der Elternzeit nur teilzeitanteilig gezahlt wird. Allerdings bin ich mir noch noch ganz sicher ob das korrekt im Sinne des Tarifvertrags ist. Das Arbeitsverhältnis ruht ja trotzdem, wenn auch nur zum Teil.

Jockel

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 305
Antw:Corona-Sonderzahlung 2022
« Antwort #10 am: 03.03.2022 10:56 »
Stichtagsregelungen UND "möglichst einfach" UND "alle Varianten berücksichtigen" schließt sich aus. Die TVP haben sich für eine einfache Stichtagsregelung entschieden. Es gibt Gewinner und Verlierer. Mal verliert man, mal gewinnen die Anderen... :-)

Sebs94

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:Corona-Sonderzahlung 2022
« Antwort #11 am: 10.03.2022 02:54 »
Ich wollte mal eine Frage stellen zu den jetzt baldig gezahlten Corona-Sonderbonus 2022. Bis Ende März müssen diese für den Öffentlichen Dienst für die Arbeitnehmer gezahlt werden, satte 1300 Euro steuerfrei. habe hier gleich mehrere Fragen:

1. Ich arbeite erst seit Oktober 2021 bei meinem jetzigen Arbeitgeber, bekomme ich als VZ-Beschäftigter auch diese vollen 1300 Euro oder werden diese anteilig gezahlt? Ich bin ja lediglich im letzten Quartal hier beschäftigt gewesen und die 9 Monate davor nicht.

2. Bekommen Vollzeit, Teilzeit und Geringfügig Beschäftigte alle den selben Bonus? Oder Anteilmäßig?

3. Wenn man jetzt zum 31.03.22 kündigen würde (egal wie lange man nun beschäftigt bzw. dabei ist), hat man dann auch noch Anspruch auf diese Sonderzahlung oder nicht und muss man die Sonderzahlung zusätzlich in der Kündigung vermerken?

Danke für eure Antworten und Hilfen.
in vielen Ländern wurde sie schon mit dem Februar-Gehalt ausgezahlt.

1. ja. Du musst nur am 29.11 im Arbeitsverhältnis gestanden haben (was Du ja tust) UND zwischen dem 1.1 und 29.11 einen Tag Anspruch auf Gehalt gehabt haben (was Du auch tust).

2. wenn ich das richtig lese, ja. Steht nichts gegenteiliges im Tarifvertrag.

3. Ja, hätte man. Wieso man die in Der Kündigung erwähnen müsste wüsste ich aber nicht. (Anders wäre es vielleicht gelegen, wenn man zum 28.2 gekündigt hätte, da man ja dann immer noch Recht hat die Zahlung zu bekommen nach Ende des Arbeitsverhältnisses...)

(siehe https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/tv-l/tv-corona-sonderzahlung.pdf)

Super, danke für deine Antwort.

Tatsächlich wird es bei uns mit der kommenden Märzabrechnung ausgezahlt. Da bin ich ja heilfroh, dass ich scheinbar Anspruch auf meine Sonderzahlung habe, denn ich habe tatsächlich wie in Punkt 3 beschrieben vor mein jetziges Beschäftigungsverhältnis zum 31.03.22 zu kündigen, habe zum 1.4.22 ein besseres und unbefristetes Angebot erhalten.

Also, gehe weiter in der Annahme, dass mir die Sonderzahlung nach wie vor zusteht und ich diese in der Kündigung nicht gesondert vermerken muss, um diesen Anspruch geltend zu machen? Also, bekomme ich das automatisch bezahlt, wie die anderen Jahressonderzahlungen?

Danke nochmals für die Beantwortung meiner Fragen.

Denn falls sich da meint jemand quer stellen zu müssen, würde ich mit den Anwalt dagegen angehen.
« Last Edit: 10.03.2022 03:01 von Sebs94 »

E15TVL

  • Moderator
  • Sr. Member
  • *****
  • Beiträge: 492
Antw:Corona-Sonderzahlung 2022
« Antwort #12 am: 10.03.2022 08:06 »
Wie oft willst du jetzt eigentlich noch hören, dass du die 1.300 EUR bekommst? Die Bedingungen dafür hat rennie ja geschildert.

Aber ja, sollte da etwas nicht überwiesen werden, hilft nach einem freundlichen Nachfragen wohl wirklich nur der Gang zum Anwalt.