Ich wollte mal eine Frage stellen zu den jetzt baldig gezahlten Corona-Sonderbonus 2022. Bis Ende März müssen diese für den Öffentlichen Dienst für die Arbeitnehmer gezahlt werden, satte 1300 Euro steuerfrei. habe hier gleich mehrere Fragen:
1. Ich arbeite erst seit Oktober 2021 bei meinem jetzigen Arbeitgeber, bekomme ich als VZ-Beschäftigter auch diese vollen 1300 Euro oder werden diese anteilig gezahlt? Ich bin ja lediglich im letzten Quartal hier beschäftigt gewesen und die 9 Monate davor nicht.
2. Bekommen Vollzeit, Teilzeit und Geringfügig Beschäftigte alle den selben Bonus? Oder Anteilmäßig?
3. Wenn man jetzt zum 31.03.22 kündigen würde (egal wie lange man nun beschäftigt bzw. dabei ist), hat man dann auch noch Anspruch auf diese Sonderzahlung oder nicht und muss man die Sonderzahlung zusätzlich in der Kündigung vermerken?
Danke für eure Antworten und Hilfen.
in vielen Ländern wurde sie schon mit dem Februar-Gehalt ausgezahlt.
1. ja. Du musst nur am 29.11 im Arbeitsverhältnis gestanden haben (was Du ja tust) UND zwischen dem 1.1 und 29.11 einen Tag Anspruch auf Gehalt gehabt haben (was Du auch tust).
2. wenn ich das richtig lese, ja. Steht nichts gegenteiliges im Tarifvertrag.
3. Ja, hätte man. Wieso man die in Der Kündigung erwähnen müsste wüsste ich aber nicht. (Anders wäre es vielleicht gelegen, wenn man zum 28.2 gekündigt hätte, da man ja dann immer noch Recht hat die Zahlung zu bekommen nach Ende des Arbeitsverhältnisses...)
(siehe https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/tv-l/tv-corona-sonderzahlung.pdf)
Super, danke für deine Antwort.
Tatsächlich wird es bei uns mit der kommenden Märzabrechnung ausgezahlt. Da bin ich ja heilfroh, dass ich scheinbar Anspruch auf meine Sonderzahlung habe, denn ich habe tatsächlich wie in Punkt 3 beschrieben vor mein jetziges Beschäftigungsverhältnis zum 31.03.22 zu kündigen, habe zum 1.4.22 ein besseres und unbefristetes Angebot erhalten.
Also, gehe weiter in der Annahme, dass mir die Sonderzahlung nach wie vor zusteht und ich diese in der Kündigung nicht gesondert vermerken muss, um diesen Anspruch geltend zu machen? Also, bekomme ich das automatisch bezahlt, wie die anderen Jahressonderzahlungen?
Danke nochmals für die Beantwortung meiner Fragen.
Denn falls sich da meint jemand quer stellen zu müssen, würde ich mit den Anwalt dagegen angehen.