Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Corona-Sonderzahlung 2022
Otto200:
Ich hätte eine weitere Frage zur Corona-Sonderzahlung. Unter §2 steht:
„Sofern an diesem Tag das Arbeits-, Ausbildungs-, Studierenden- bzw. Praktikantenverhältnis geruht hat, sind die Verhältnisse am Tag vor dem Beginn des Ruhens maßgeblich.“
Rechtlich gesehen stellt doch eine Elternzeit ein ruhendes Arbeitsverhältnis dar?
Demnach müsste ein Arbeitnehmer der vor Antritt der Elternzeit Vollzeitbeschäftigter war und am 29.11.2021 zu 100% (0 Wochenstunden) Elternzeit hatte, 100% der Sonderzahlung erhalten?
Wie verhält sich das bei einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit?
Mit besten grüßen
Otto
Isie:
Dann wird teilzeitanteilig gezahlt. Ob alle Bundesländer das so praktizieren, weiß ich allerdings nicht.
mabreidi:
Hallo,
verstehe ich das richtig, dass ich also, wenn ich am 01.September 2021 ausgetreten bin, ich keinen Anspruch auf die Zahlung habe? Trotz Vollzeit Beschäftigung bis zu diesem Zeitpunkt?
Weiß jemand wie da die Argumentation ist? Wird die Zahlung für den kommenden Zeitraum oder den vergangen gezahlt?
XTinaG:
Es bedarf keiner Argumentation. Die Tarifvertragsparteien haben das expressis verbis festgelegt.
Otto200:
--- Zitat von: Isie am 02.03.2022 16:00 ---Dann wird teilzeitanteilig gezahlt. Ob alle Bundesländer das so praktizieren, weiß ich allerdings nicht.
--- End quote ---
Dazu kann ich seit heute sagen: Es ist tatsächlich so, dass die Sonderzahlung in NRW bei Teilzeitbeschäftigung (am Stichtag 29.11.2021) während der Elternzeit nur teilzeitanteilig gezahlt wird. Allerdings bin ich mir noch noch ganz sicher ob das korrekt im Sinne des Tarifvertrags ist. Das Arbeitsverhältnis ruht ja trotzdem, wenn auch nur zum Teil.
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