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Höhergruppierung Bibliothek Elternzeitvertretung

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FAMI:
Hallo zusammen,

ich habe einen Antrag auf eine Höhergruppierung von E5 auf E8 gestellt, der abgelehnt wurde.
Die Begründung ist, die Stelle sei mit E5 bewertet.

Soweit so gut.
Im Detail sieht das so aus: Ich habe am 1.8.21 angefangen, die Kollegin für die ich die Elternezeitvertretung mache, ging am offiziell am 01.09.21 in Elternzeit. Vorher habe ich erfahren, dass sie einen Antrag auf Höhergruppierung in E8 gestellt hatte, und der dann im August 21 genehmigt wurde, also nachdem ich den Arbeitsvertrag unterschrieben hatte und meine Tätigkeit aufgenommen habe.

Jetzt ist meine Frage: Welche Argumente oder rechtliche Handhabe habe ich um gegen die Ablehung vorzugehen? Ich habe dieselben Aufgaben übernommen, führe sie in der gleichen Art und Selbstständigkeit aus und habe zusätzlich Aufgaben im EDV-Bereich übernommen, die vorher von externen Firmen ausgeführt wurden.

XTinaG:
Im Sachverhalt kann kein Antrag auf Höhergruppierung gestellt werden. Du bist entsprechend Deiner nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich.

Organisator:

--- Zitat von: FAMI am 02.03.2022 10:32 ---
ich habe einen Antrag auf eine Höhergruppierung von E5 auf E8 gestellt, der abgelehnt wurde.
Die Begründung ist, die Stelle sei mit E5 bewertet.
(...)
Welche Argumente oder rechtliche Handhabe habe ich um gegen die Ablehung vorzugehen?

--- End quote ---

Ein Antrag auf Höhergruppierung ist bis auf wenige Einzelfälle tariflich nicht vorgesehen. So wie in deinem Fall muss der Arbeitgeber einen solchen Antrag nicht einmal zur Kenntnis nehmen. Freundlicherweise hat er dennoch seine Rechtsmeinung zur Eingruppierung geäußert.

Solltest du eine andere Meinung zur Eingruppierung haben, kannst du das durch einen externen Dritten abschließend beurteilen lassen --> Eingruppierungsfeststellungsklage beim Arbeitsgericht.

FAMI:

--- Zitat von: XTinaG am 02.03.2022 10:37 ---Im Sachverhalt kann kein Antrag auf Höhergruppierung gestellt werden. Du bist entsprechend Deiner nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich.

--- End quote ---

Meine nicht nur vorübergehenden Tätigkeiten sind ja diese. Ich habe von meiner Vorgesetzten zb die EDV-Tätigkeiten übertragen bekommen. Und diese werde ich auch dauerhaft ausüben. Von dem her verstehe ich die Aussage nicht.

XTinaG:
Was an meinen recht eindeutigen Aussagen ist denn unklar?

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