Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung Bibliothek Elternzeitvertretung
FAMI:
Wie ich oben gesagt habe, ich werde die Aufgaben, in dem Fall die EDV-Tätigkeiten und andere Tätigkeiten nicht zeitlich beschränkt durchführen sondern werde diese in der gesamten Zeit meiner Arbeitstätigkeit durchführen.
Du sagst, dass ich nur auf Basis meiner dauerhaften Tätigkeiten eingruppiert werde/worden bin. Aber eben diese Tätigkeiten sind meine dauerhaften Tätigkeiten. Es wird sich an meinen Tätigkeiten auch nichts ändern wenn die Kollegin aus der Elternzeit zurück kommt. Nur der zeitliche Umfang wird sich dann ändern.
XTinaG:
Und ich habe geschrieben, daß Du entsprechend Deiner nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert bist. Und nicht etwa von irgendwem eingruppiert wirst. Du bist unmittelbar durch die tariflichen Regelungen eingruppiert. Dabei spielen weder Stellen noch die Rechtsmeinung des Arbeitgebers irgendeine Rolle.
Organisator:
--- Zitat von: FAMI am 02.03.2022 11:10 ---Wie ich oben gesagt habe, ich werde die Aufgaben, in dem Fall die EDV-Tätigkeiten und andere Tätigkeiten nicht zeitlich beschränkt durchführen sondern werde diese in der gesamten Zeit meiner Arbeitstätigkeit durchführen.
Du sagst, dass ich nur auf Basis meiner dauerhaften Tätigkeiten eingruppiert werde/worden bin. Aber eben diese Tätigkeiten sind meine dauerhaften Tätigkeiten. Es wird sich an meinen Tätigkeiten auch nichts ändern wenn die Kollegin aus der Elternzeit zurück kommt. Nur der zeitliche Umfang wird sich dann ändern.
--- End quote ---
Unabhängig ob zeitlich beschränkt oder nicht - ein Antrag auf Höhergruppierung ist nicht vorgesehen.
Levana:
Wenn die Stelle laut Bewertung eine E8 rechtfertigt muss der AG das auch zahlen. Er darf nicht willkürliche Entgeltgruppen festlegen.
Wenn er nicht einlenkt bleibt also wie oben genannt nur der Weg zum Arbeitsgericht.
FAMI:
--- Zitat von: XTinaG am 02.03.2022 11:13 ---Und ich habe geschrieben, daß Du entsprechend Deiner nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert bist. Und nicht etwa von irgendwem eingruppiert wirst. Du bist unmittelbar durch die tariflichen Regelungen eingruppiert. Dabei spielen weder Stellen noch die Rechtsmeinung des Arbeitgebers irgendeine Rolle.
--- End quote ---
Aber das kommt doch im Endeffekt aufs selbe raus, oder versteh ich da jetzt was grundsätzlich falsch?
§12 (1) TVöd VKA sagt: Die Eingruppierung der/des Beschäftigten richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen
der Anlage 1 - Entgeltordnung.
Und wenn ich nach den Tätigkeitsmerkmalen nach in E7 oder höher eingruppiert wäre, dann muss ich doch mit einem solchen Antrag tun können?
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