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E15TVL:

--- Zitat von: FAMI am 02.03.2022 11:10 ---Du sagst, dass ich nur auf Basis meiner dauerhaften Tätigkeiten eingruppiert werde/worden bin. Aber eben diese Tätigkeiten sind meine dauerhaften Tätigkeiten. Es wird sich an meinen Tätigkeiten auch nichts ändern wenn die Kollegin aus der Elternzeit zurück kommt. Nur der zeitliche Umfang wird sich dann ändern.

--- End quote ---
Um das ganze abzukürzen: Entscheidend sind deine auszuübenden Tätigkeiten, also das, was du tun sollst. Was du nun tatsächlich ausübst und in welcher Art und in welchem Umfang der Selbstständigkeit, ist nebensächlich.

Wie sah denn die "Übernahme" der Aufgaben (01.08.2021) aus? Wer hat denn da dir Aufgaben übertragen? Durfte derjenige das überhaupt? Wie sah die Übertragung aus?

Organisator:

--- Zitat von: FAMI am 02.03.2022 11:26 ---wenn ich nach den Tätigkeitsmerkmalen nach in E7 oder höher eingruppiert wäre, dann muss ich doch mit einem solchen Antrag tun können?

--- End quote ---


--- Zitat von: XTinaG am 02.03.2022 10:37 ---Im Sachverhalt kann kein Antrag auf Höhergruppierung gestellt werden.

--- End quote ---


--- Zitat von: Organisator am 02.03.2022 11:16 ---Unabhängig ob zeitlich beschränkt oder nicht - ein Antrag auf Höhergruppierung ist nicht vorgesehen.

--- End quote ---

FAMI:
@ Organisator: Also bleibt mir nur der Weg übers Arbeitsgericht?

Zur Übernahme der Aufgaben: Es gab ein Organigramm mit den Tätigkeiten der jeweiligen Mitarbeiter der Abteilung. Ich habe die Aufgaben der Kollegin so daraus übernommen. Dann kam meine Vorgesetzte/Abteilungsleitung auf mich zu und bat mich zusätzliche Aufgaben zu übernehmen, die sie nicht durchführen kann, weil, salopp gesagt sie nicht weiß wie es geht.

Organisator:

--- Zitat von: FAMI am 02.03.2022 11:35 ---@ Organisator: Also bleibt mir nur der Weg übers Arbeitsgericht?

Zur Übernahme der Aufgaben: Es gab ein Organigramm mit den Tätigkeiten der jeweiligen Mitarbeiter der Abteilung. Ich habe die Aufgaben der Kollegin so daraus übernommen. Dann kam meine Vorgesetzte/Abteilungsleitung auf mich zu und bat mich zusätzliche Aufgaben zu übernehmen, die sie nicht durchführen kann, weil, salopp gesagt sie nicht weiß wie es geht.

--- End quote ---

korrekt. In deinem Fall würde ich mir das aber überlegen, da ich nicht zu erkennen vermag, dass dir dir neue  Aufgaben übertragen wurden. In der Regel erfolgt eine solche Aufgabenübertragung durch den Arbeitgeber oder entsprechend berechtigte Personen, ergo die Personalabteilung. Eine Vorgesetzte / Abteilungsleitung ist eher nicht befugt, die entsprechende Aufgaben zu übertragen.

Ich würde daher zunächst prüfen, wer dir deine bisherigen Aufgaben übertragen hat (z.B. durch die Aushändigung einer Tätigkeitsdarstellung bei deiner Einstellung) und ob sich seit dem etwas daran geändert hat.

FAMI:
Die Tätigkeiten, die im Organigramm mir bzw meiner Kollegin zugeordnet worden sind, stammen von meiner Vorgesetzten bzw ihrer Vorgängerin. Soweit ich weiß, ist das immer intern geregelt worden und nicht über die Personalabteilung, aber das kläre ich ab. Leider ist aktuell bei uns die Leitung des Personalamts vakant, daher hätte ich in dem Fall auch keinen Ansprechpartner.

 Das Organigramm wurde nur vorgelegt, als meine Kollegin ihren Antrag auf eine Höhergruppierung vorlegte.

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