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Höhergruppierung Bibliothek Elternzeitvertretung
Organisator:
--- Zitat von: FAMI am 02.03.2022 11:47 ---Die Tätigkeiten, die im Organigramm mir bzw meiner Kollegin zugeordnet worden sind, stammen von meiner Vorgesetzten bzw ihrer Vorgängerin. Soweit ich weiß, ist das immer intern geregelt worden und nicht über die Personalabteilung, aber das kläre ich ab. Leider ist aktuell bei uns die Leitung des Personalamts vakant, daher hätte ich in dem Fall auch keinen Ansprechpartner.
Das Organigramm wurde nur vorgelegt, als meine Kollegin ihren Antrag auf eine Höhergruppierung vorlegte.
--- End quote ---
Dann gilt es zunächst herauszufinden, welche Aufgaben dir tatsächlich übertragen wurden. Im Zweifel schaust du dazu in deine Unterlagen oder fragst im Personalbereich (der auch ohne Leitung sicherlich arbeitsfähig sein wird).
Sollte deine Vorgesetzte wollen, dass du andere Tätigkeiten ausführst, kann sie dass über den Personalbereich in Auftrag geben. Bis dahin gilt es, die übertragenen Tätigkeiten auch weiter auszuführen; dies ist deine Hauptpflicht aus deinem Arbeitsvertrag.
FAMI:
Vielen Dank euch, ich bin auf jeden Fall schlauer.
--- Zitat von: Organisator am 02.03.2022 12:05 ---
Bis dahin gilt es, die übertragenen Tätigkeiten auch weiter auszuführen; dies ist deine Hauptpflicht aus deinem Arbeitsvertrag.
--- End quote ---
Das ist natürlich klar. Ich mache ja trotzdem alle Aufgaben.
Organisator:
Ich wollte darauf hinweisen, dass nur die übertragenen Tätigkeiten auszuführen sind. Nicht "alle" Aufgaben, die dir irgendjemand versucht hat zu geben.
FAMI:
Da hätte ich eine Frage.
Folgende Beispielsituation:
Wenn ich diese Tätigkeiten (also die "zusätzlichen) nicht machen würde, hätten wir ein technisches Problem, das uns hindert einem Teil unserer Arbeit nachgehen zu können.
Wenn ich diese Tätigkeit also ausführe und es ginge was schief, bei dem danach zb gar nichts mehr gehen würde, wer haftet dann?
Also ist jetzt ganz vom Thema ab, aber bisher kannte ich mich auch nicht wirklich mit alldem aus.
Isie:
Wenn du Tätigkeiten ausübst, die dir nicht von einer dazu berechtigten Person übertragen wurden, kannst du abgemahnt werden. Wenn du die Tätigkeiten dann auch noch falsch ausübst, könnte dir grobe Fahrlässigkeit oder vielleicht sogar Vorsatz vorgeworfen werden, so dass du Schadenersatz leisten müsstest.
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