Autor Thema: Kündigung vor Dienstantritt/Aufhebungsvertrag/Krankheit  (Read 2132 times)

Utopia10

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Guten Tag zusammen,

ich würde gerne folgendes Anliegen einbringen:

Ich habe einen Arbeitsvertrag (TVÖD-VKA) unterschreiben und mein Dienstbeginn wäre der 15.3.22.

Aufgrund einer Langzeiterkrankung befinde ich mich derzeit noch im Krankengeldbezug, der dann eben mit Dienstantritt beendet wäre. Nun ist eine Situation eingetreten (Familiär bedingt), die es mir nahezu unmöglich macht, den Dienst anzutreten.

Ist es möglich, den Vertrag jetzt noch zu kündigen bzw. einen Aufhebungsvertrag zu machen?

Ich möchte nicht in die Situation kommen, am Tag des Dienstbeginns gleich eine Krankmeldung mit der Kündigung abzugeben, das finde ich unfair.
Zudem wäre es für mich aus finanziellen Gründen ein Desaster, wenn ich ich bei eventuell späterem Gang zum A-Amt eine Sperre erhalten würde.

Es wäre für mich also wichtig, dass der Dienst garnicht erst begonnen wird, es somit auch zu keiner Gehaltszahlung kommt und später keine Sperrfrist beim Amt entsteht.

Könnt ihr meinen Gedankengang nachvollziehen?




mj23

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Du müsstest im Rahmen der normalen Fristen kündigen können.  Nach § 34 Abs. 1 TVöD wären das zwei Wochen zum Monatsschluss.
Vorausgesetzt Du hast einen unbefristeten Vertrag unterzeichnet.
Die Kündigung jetzt würde jedoch das Arbeitsverhältnis erst zum 31.03.2022 beenden und würde Dich damit bei Deinem Anliegen nicht weiterbringen.

Du könntest alternativ um einen Auflösungsvertrag bitten.

Zum Thema Arbeitssuchendmeldung und Sperrzeiten kann ich Deine Gedanken nicht beurteilen.

Lars73

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Wie endet denn das bisherige Arbeitsverhältnis?
Wobei die Eigenkündigung/Aufhebungsvertrag des neuen Arbeitsverhältnisses auch eine Sperrzeit begründen könnte, wenn es nicht angetreten wird.

Utopia10

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...Das bisherige Arbeitsverhältnis wurde seitens des AG während der Krankheit und im Krankengeldbezug beendet.
Mein Wunsch war es, schnellstmöglich wieder zu arbeiten, nun merke ich jedoch dass es nicht gehen wird.

Da ich im laufenden Krankengeldbezug bin und ja auch weiter arbeitsunfähig sein werde, wäre es vielleicht das Beste, um einen Aufhebungsvertrag zu bitten.
Dem AG ist ja mit Sicherheit auch nicht daran gelegen, einen kranken MA den Dienst antreten zu lassen und das Arbeitsverhältnis besteht eigentlich nur auf dem Papier.
Die Arbeitsleistung kann ja leider nicht erbracht werden...

Levana

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Beim Arbeitsamt gibt es trotzdem eine Sperrzeit, egal ob du den Vertrag antrittst oder nicht (siehe § 159 SGB III). Ob deine AU eine ausreichende Begründung ist, darauf würde ich vor dem AA nicht vertrauen.

Der für dich sicherste Weg: Arbeit antreten, AU einreichen, abwarten. Entweder harrt der AG aus oder er kündigt dich, was keine Sperrzeit nach sich zieht. Entgeltfortzahlung über die KK in den ersten 4 Wochen eines Beschäftigungsverhältnisses, danach KG wenn Voraussetzungen erfüllt.

Utopia10

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Vielen Dank!
Wäre es dann nicht doch sinnvoller, um einen Aufhebungsvertrag zu bitten oder wegen Krankheit fristlos zu kündigen?
Dann würde ja nahtlos das Krankengeld wie bisher weiter bezahlt, mit der Krankenkasse gab es ja bisher keine Probleme. Und die Krankenkasse würde ja garnicht erfahren,dass es geplant war einen Arbeitsversuch zu starten. Wenn ich offiziell beginnen würde (selbst das wird wohl nicht möglich sein) würde ja erst wieder ein neuer Verwaltungsvorgang entstehen:Neuberechnung des Krankengeldes etc.

Sollte man diesen Aufwand nicht vermeiden?

Levana

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Egal ob Aufhebungsvertrag oder Eigenkündigung: ohne entsprechende Bescheinigung zieht das eine Sperrfrist beim ALG1 nach sich. Wenn dir die Sperrzeit keine Probleme macht, dann mach es so wie beschrieben.

Utopia10

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Vielen Dank nochmal, LEVANA...

Ein Attest/Stellungnahme vom Facharzt ist kein Problem, das hat er selbst schon angeboten, da er dem Ganzen kritisch gegegenüberstand.

Ich hänge eher ein wenig an der Krankengeldsache fest, denn die Krankenkasse agiert ja unabhängig vom Arbeitsamt. Und solange der Dienst nicht angetreten wurde und der AG somit auch nicht bei der Krankenkasse angemeldet hat, bleibt ja der bisherige Status bestehen.
Also quasi so, als hätte es den potenziellen neuen AG nicht gegeben.

Und das wäre für mich eben die beste Lösung, ohne sofort wieder Existenzängste zu haben.

Denn wenn ich "antrete", Krankmeldung abgebe und dann kündige (da ich den Job ja auch nicht mehr machen können werde) weiß ich nicht, welche Folgen DAS dann in Bezug auf das Krankengeld hätte.

Und für mich ist es eben aufgrund meiner gesundheitlichen und auch persönlichen Situation extrem wichtig, dass ich finanziell bestmöglich abgesichert bin...

Levana

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Zitat
Denn wenn ich "antrete", Krankmeldung abgebe und dann kündige (da ich den Job ja auch nicht mehr machen können werde) weiß ich nicht, welche Folgen DAS dann in Bezug auf das Krankengeld hätte.

Zur Info falls später mal nötig:
In den ersten 4 Wochen muss die KK die Entgeltfortzahlung übernehmen. Ob das dann wie im Normalfall die 100% sind oder wegen durchgehender Krankschreibung das bisherige KG müsste man klären. So oder so zählen Krankengeldzeiträume für die selbe Grunderkrankung zusammen, auch wenn sie unzusammenhängend erfolgen (bis zu 78 Wochen in 3 Jahren). Danach gibt es nur neues KG wenn Blockfrist abgelaufen und mind. 6 Monate keine AU mit der Diagnose vorlag + 6 Monate Erwerbstätigkeit vorlag. Trifft das nicht zu und ist man über den 78  Wochen springt das AA mit der Nahtlosigkeitsregelung ein.

In deinem Fall wäre dann wirklich der beste Weg um einen Aufhebungsvertrag zu bitten. Mit dem Attest bist du im Zweifel auch auf der sicheren Seite.