Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Kündigung vor Dienstantritt/Aufhebungsvertrag/Krankheit
Utopia10:
Guten Tag zusammen,
ich würde gerne folgendes Anliegen einbringen:
Ich habe einen Arbeitsvertrag (TVÖD-VKA) unterschreiben und mein Dienstbeginn wäre der 15.3.22.
Aufgrund einer Langzeiterkrankung befinde ich mich derzeit noch im Krankengeldbezug, der dann eben mit Dienstantritt beendet wäre. Nun ist eine Situation eingetreten (Familiär bedingt), die es mir nahezu unmöglich macht, den Dienst anzutreten.
Ist es möglich, den Vertrag jetzt noch zu kündigen bzw. einen Aufhebungsvertrag zu machen?
Ich möchte nicht in die Situation kommen, am Tag des Dienstbeginns gleich eine Krankmeldung mit der Kündigung abzugeben, das finde ich unfair.
Zudem wäre es für mich aus finanziellen Gründen ein Desaster, wenn ich ich bei eventuell späterem Gang zum A-Amt eine Sperre erhalten würde.
Es wäre für mich also wichtig, dass der Dienst garnicht erst begonnen wird, es somit auch zu keiner Gehaltszahlung kommt und später keine Sperrfrist beim Amt entsteht.
Könnt ihr meinen Gedankengang nachvollziehen?
mj23:
Du müsstest im Rahmen der normalen Fristen kündigen können. Nach § 34 Abs. 1 TVöD wären das zwei Wochen zum Monatsschluss.
Vorausgesetzt Du hast einen unbefristeten Vertrag unterzeichnet.
Die Kündigung jetzt würde jedoch das Arbeitsverhältnis erst zum 31.03.2022 beenden und würde Dich damit bei Deinem Anliegen nicht weiterbringen.
Du könntest alternativ um einen Auflösungsvertrag bitten.
Zum Thema Arbeitssuchendmeldung und Sperrzeiten kann ich Deine Gedanken nicht beurteilen.
Lars73:
Wie endet denn das bisherige Arbeitsverhältnis?
Wobei die Eigenkündigung/Aufhebungsvertrag des neuen Arbeitsverhältnisses auch eine Sperrzeit begründen könnte, wenn es nicht angetreten wird.
Utopia10:
...Das bisherige Arbeitsverhältnis wurde seitens des AG während der Krankheit und im Krankengeldbezug beendet.
Mein Wunsch war es, schnellstmöglich wieder zu arbeiten, nun merke ich jedoch dass es nicht gehen wird.
Da ich im laufenden Krankengeldbezug bin und ja auch weiter arbeitsunfähig sein werde, wäre es vielleicht das Beste, um einen Aufhebungsvertrag zu bitten.
Dem AG ist ja mit Sicherheit auch nicht daran gelegen, einen kranken MA den Dienst antreten zu lassen und das Arbeitsverhältnis besteht eigentlich nur auf dem Papier.
Die Arbeitsleistung kann ja leider nicht erbracht werden...
Levana:
Beim Arbeitsamt gibt es trotzdem eine Sperrzeit, egal ob du den Vertrag antrittst oder nicht (siehe § 159 SGB III). Ob deine AU eine ausreichende Begründung ist, darauf würde ich vor dem AA nicht vertrauen.
Der für dich sicherste Weg: Arbeit antreten, AU einreichen, abwarten. Entweder harrt der AG aus oder er kündigt dich, was keine Sperrzeit nach sich zieht. Entgeltfortzahlung über die KK in den ersten 4 Wochen eines Beschäftigungsverhältnisses, danach KG wenn Voraussetzungen erfüllt.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version