Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Kündigung vor Dienstantritt/Aufhebungsvertrag/Krankheit

<< < (2/2)

Utopia10:
Vielen Dank!
Wäre es dann nicht doch sinnvoller, um einen Aufhebungsvertrag zu bitten oder wegen Krankheit fristlos zu kündigen?
Dann würde ja nahtlos das Krankengeld wie bisher weiter bezahlt, mit der Krankenkasse gab es ja bisher keine Probleme. Und die Krankenkasse würde ja garnicht erfahren,dass es geplant war einen Arbeitsversuch zu starten. Wenn ich offiziell beginnen würde (selbst das wird wohl nicht möglich sein) würde ja erst wieder ein neuer Verwaltungsvorgang entstehen:Neuberechnung des Krankengeldes etc.

Sollte man diesen Aufwand nicht vermeiden?

Levana:
Egal ob Aufhebungsvertrag oder Eigenkündigung: ohne entsprechende Bescheinigung zieht das eine Sperrfrist beim ALG1 nach sich. Wenn dir die Sperrzeit keine Probleme macht, dann mach es so wie beschrieben.

Utopia10:
Vielen Dank nochmal, LEVANA...

Ein Attest/Stellungnahme vom Facharzt ist kein Problem, das hat er selbst schon angeboten, da er dem Ganzen kritisch gegegenüberstand.

Ich hänge eher ein wenig an der Krankengeldsache fest, denn die Krankenkasse agiert ja unabhängig vom Arbeitsamt. Und solange der Dienst nicht angetreten wurde und der AG somit auch nicht bei der Krankenkasse angemeldet hat, bleibt ja der bisherige Status bestehen.
Also quasi so, als hätte es den potenziellen neuen AG nicht gegeben.

Und das wäre für mich eben die beste Lösung, ohne sofort wieder Existenzängste zu haben.

Denn wenn ich "antrete", Krankmeldung abgebe und dann kündige (da ich den Job ja auch nicht mehr machen können werde) weiß ich nicht, welche Folgen DAS dann in Bezug auf das Krankengeld hätte.

Und für mich ist es eben aufgrund meiner gesundheitlichen und auch persönlichen Situation extrem wichtig, dass ich finanziell bestmöglich abgesichert bin...

Levana:

--- Zitat ---Denn wenn ich "antrete", Krankmeldung abgebe und dann kündige (da ich den Job ja auch nicht mehr machen können werde) weiß ich nicht, welche Folgen DAS dann in Bezug auf das Krankengeld hätte.
--- End quote ---

Zur Info falls später mal nötig:
In den ersten 4 Wochen muss die KK die Entgeltfortzahlung übernehmen. Ob das dann wie im Normalfall die 100% sind oder wegen durchgehender Krankschreibung das bisherige KG müsste man klären. So oder so zählen Krankengeldzeiträume für die selbe Grunderkrankung zusammen, auch wenn sie unzusammenhängend erfolgen (bis zu 78 Wochen in 3 Jahren). Danach gibt es nur neues KG wenn Blockfrist abgelaufen und mind. 6 Monate keine AU mit der Diagnose vorlag + 6 Monate Erwerbstätigkeit vorlag. Trifft das nicht zu und ist man über den 78  Wochen springt das AA mit der Nahtlosigkeitsregelung ein.

In deinem Fall wäre dann wirklich der beste Weg um einen Aufhebungsvertrag zu bitten. Mit dem Attest bist du im Zweifel auch auf der sicheren Seite.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version