Danke erstmal für die Antwort.
Ich habe hier schon öfters hier, und auch in anderen Foren, gelesen dass der AN um eine Überprüfung der EG bitten kann und hierfür eine Arbeitsplatzbeschreibung einreichen muss. Ist dies also nicht im Tarifvertrag geregelt, sondern basiert nur auf internen Regelungen des AG?
JA, das kommt häufig vor, dass der AG eben keine Ahnung hat, was er eigentlich für Tätigkeiten benötigt.
Also lässt der AG die AN illegal Dinge machen, für die sie nicht bezahlt werden und auch nicht vom AG beauftragt wurden.
Das liegt daran, dass die Führungskräfte eben nicht diese höherwertigen Dinge beauftragen dürfen.
Es aber (weil die Arbeit gemacht werden muss) es trotzdem verlangen.
Der korrekte Weg wird höchsten in Läden wie die von Spid geführten eingehalten.
Eigentlich müsste ein Vorgesetzter, wenn er neue, andere, höherwertige Tätigkeiten den AN anweisen will, vorher diese beim Personalamt anmelden und absegnen lassen, dass er diese übertragen darf. So dass wenn der Vorgesetzte jemanden dafür gefunden hat, die Zeitanteile geklärt werden, und dem AN vom PA übertragen werden (inkl. der damit verbundenen Tarifautomatik und neue Eingruppierung)
Kluge AG sehe den Verwaltungsoverhead und übertragen guten und flexibel einsetzbaren AN lieber Dinge die höherwertig sind als die aktuell ausgeübten Tätigkeiten.
Dann kann man wesentlicher geschmeidiger diese guten AN einsetzen.
Die Personalabteilung ist leider wenig um Hilfe bemüht.
Es ist ja auch die absolute Ausnahme, das sie dazu in der Lage sind.