Autor Thema: Antrag auf Höhergruppierung  (Read 2453 times)

Emel16

  • Gast
Antrag auf Höhergruppierung
« am: 02.03.2022 16:30 »
Sehr geehrte Forumsteilnehmer,

ich bin noch relativ neu im öffentlichen Dienst und komme ursprünglich aus der freien Wirtschaft. Daher sind mir Abläufe, Anträge etc. in der Verwaltung noch nicht sehr vertraut und ich hoffe hier Hilfe zu bekommen.

Folgender Sachverhalt:
Ich bin von Beruf Bautechnikerin und wurde nach erfolgreicher Bewerbung in der öffentlichen Verwaltung eingestellt. Ausgeschrieben war die Stelle für Bauzeichner oder Verwaltungsfachangestellte mit E6. Dementsprechend wurde ich in E6 eingruppiert, mit Stufe 4. Meine "eigentlichen" Tätigkeiten beschränken sich auf die Registratur und Mithilfe bei baufachlichen Prüfungen (so der Ausschreibungstext). Allerdings stellte sich bereits nach kurzer Zeit heraus, dass ich, auch aufgrund meines Fachwissens, vielfältig einsetzbar bin und auch eingesetzt werde. So reicht meine tatsächliche Tätigkeit zwar nicht an die einer Technikerin heran (zumindest nach meinem Verständnis), jedoch weit über die Registratur hinaus.
Nun will mein direkter Vorgesetzter schon seit längerem, dass ich eine eine höhere EG eingestuft werde und bat dabei die Personalabteilung um Hilfe. Laut der soll eine Tätigkeitsbeschreibung erstellt werden, allerdings wurde auch gleich darauf hingewiesen, dass mir keine höheren Tätigkeiten übertragen werden dürfen ohne dass diese durch die Personalabteilung genehmigt wurden. Jetzt stellt sich uns die Frage, wie eine Tätigkeitsbeschreibung für eine Höhergruppierung aussehen soll, wenn darin keine höherwertigen Tätigkeiten stehen dürfen...

Ich finde dazu nichts, weil ich auch leider nicht weiß nach was ich überhaupt suchen soll, und mein Vorgesetzter weiß nicht wie er etwas beschreiben soll was ich im Prinzip nicht ausüben darf.

Meine konkreten Fragen sind:
Muss hier zunächst ein Antrag auf Übertragung höherwertiger Tätigkeiten durch den Vorgesetzten gestellt werden?
Muss der Antrag auf Höhergruppierung durch mich oder durch meinen Vorgesetzten gestellt werden? Und wie sieht so etwas aus?

Im Voraus vielen Dank für Eure/Ihre Hilfe.


XTinaG

  • Gast
Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 02.03.2022 16:34 »
Wie der Arbeitgeber sich intern organisiert, ist ihm überlassen.

Organisator

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 02.03.2022 17:14 »
Meine konkreten Fragen sind:
Muss hier zunächst ein Antrag auf Übertragung höherwertiger Tätigkeiten durch den Vorgesetzten gestellt werden?
Muss der Antrag auf Höhergruppierung durch mich oder durch meinen Vorgesetzten gestellt werden? Und wie sieht so etwas aus?

nein und nein.

Zunächst wäre zu klären, ob dein Arbeitgeber - vertreten durch die Personalabteilung - überhaupt höherwertige Tätigkeiten übertragen möchte. Falls ja, müsste sich deine Führungskraft mit der Personalabteilung hinsichtlich der Umsetzung abstimmen.

Ein einheitliches Verfahren dafür gibt es bei der Vielzahl der Arbeitgeber im öD nicht. Ein Antrag auf Höhergruppierung ist tariflich in deinem Fall nicht vorgesehen (ansonsten auch nur in speziellen Ausnahmefällen).

Emel16

  • Gast
Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 03.03.2022 13:19 »
Danke erstmal für die Antwort.

Ich habe hier schon öfters hier, und auch in anderen Foren, gelesen dass der AN um eine Überprüfung der EG bitten kann und hierfür eine Arbeitsplatzbeschreibung einreichen muss. Ist dies also nicht im Tarifvertrag geregelt, sondern basiert nur auf internen Regelungen des AG?

Die Personalabteilung ist leider wenig um Hilfe bemüht.

Organisator

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 03.03.2022 14:10 »
Ich habe hier schon öfters hier, und auch in anderen Foren, gelesen dass der AN um eine Überprüfung der EG bitten kann und hierfür eine Arbeitsplatzbeschreibung einreichen muss. Ist dies also nicht im Tarifvertrag geregelt, sondern basiert nur auf internen Regelungen des AG?

korrekt.

Es ist so, dass ein Mitarbeiter für eine bestimmte Tätigkeit eingestellt wird und entsprechend eingruppiert ist. Wenn sich im Lauf der Zeit ergibt, dass er mehr kann, muss er seinem Arbeitgeber schmackhaft machen, höherwertige Aufgaben übertragen zu bekommen.
Wie das im Einzelfall funktioniert, regeln die Arbeitgeber intern. Manche machen es wie von dir beschrieben, manche wie von mir beschrieben und andere gar nicht.

Was aber funktionieren sollte ist deinen Vorgesetzten in die Spur zu schicken. Schließlich kennt er den Laden und hat auch die Aufgabe, sich um die Belange seiner Mitarbeiter zu kümmern.

WasDennNun

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung
« Antwort #5 am: 04.03.2022 08:40 »
Danke erstmal für die Antwort.

Ich habe hier schon öfters hier, und auch in anderen Foren, gelesen dass der AN um eine Überprüfung der EG bitten kann und hierfür eine Arbeitsplatzbeschreibung einreichen muss. Ist dies also nicht im Tarifvertrag geregelt, sondern basiert nur auf internen Regelungen des AG?
JA, das kommt häufig vor, dass der AG eben keine Ahnung hat, was er eigentlich für Tätigkeiten benötigt.
Also lässt der AG die AN illegal Dinge machen, für die sie nicht bezahlt werden und auch nicht vom AG beauftragt wurden.
Das liegt daran, dass die Führungskräfte eben nicht diese höherwertigen Dinge beauftragen dürfen.
Es aber (weil die Arbeit gemacht werden muss) es trotzdem verlangen.

Der korrekte Weg wird höchsten in Läden wie die von Spid geführten eingehalten.

Eigentlich müsste ein Vorgesetzter, wenn er neue, andere, höherwertige Tätigkeiten den AN anweisen will, vorher diese beim Personalamt anmelden und absegnen lassen, dass er diese übertragen darf. So dass wenn der Vorgesetzte jemanden dafür gefunden hat, die Zeitanteile geklärt werden, und dem AN vom PA übertragen werden (inkl. der damit verbundenen Tarifautomatik und neue Eingruppierung)

Kluge AG sehe den Verwaltungsoverhead und übertragen guten und flexibel einsetzbaren AN lieber Dinge die höherwertig sind als die aktuell ausgeübten Tätigkeiten.
Dann kann man wesentlicher geschmeidiger diese guten AN einsetzen.
Zitat
Die Personalabteilung ist leider wenig um Hilfe bemüht.
Es ist ja auch die absolute Ausnahme, das sie dazu in der Lage sind.