Autor Thema: Antrag auf Stellenneubewertung Sachbearbeiter Bildung und Teilhabe  (Read 3120 times)

APSG

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Hallo Zusammen,

ich hätte da mal eine Frage an die Fachmänner*Innen.
Meine Kollegin und ich sind ein autark arbeitendes Team und bearbeiten als Sachbearbeiter, Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe von A - Z.
Hierbei betreuen wir alle Empfänger von Leistungen gem. AsylbLG und SGB XII sowie alle Empfänger von BKKG (Kinderzuschlag und Wohngeld) Leistungen, sofern sie einen Antrag stellen. Aktuell bearbeitet jeder von uns zwischen 250 und 300 Leistungsempfänger. Im Jahr 2011 hat man nun alle Mitarbeiter*Innen (Jobcenter und Sozialbehörde) die BuT bearbeiten, in die EG 8 eingruppiert ohne jegliche Unterscheidung des Arbeitsaufwandes. Da sich aber unser Prozessablauf anders als bei den Kollegen*Innen des Jobcenters (Assistenten*Innen) darstellt, haben wir nun einen Antrag auf Stellenneubewertung gestellt.
Laut dem Personalrat gibt es bisher keine eindeutige Stellenbeschreibung, die man hier zu Rate ziehen könnte.
Daher wurde uns auferlegt, einen Vordruck auszufüllen, den jeweiligen Vorgesetzten vorzulegen und anschließend beim Hauptamt einzureichen.
Nun haben wir aber erfahren, dass man sich unter dieser Tätigkeitsbeschreibung nichts vorstellen könne und man alles konkretisieren solle. Da fragen wir uns natürlich: "Warum unterschreiben Fachvorgesetzte bis zur Dezernatsleitung solche Anträge, wenn dieser in einem anderen Gremium nicht verstanden wird?"
Deshalb nun die Bitte an die Fachleute unter Ihnen:
Gibt es bei Ihnen eine präzise Arbeitsplatz-/Stellenbeschreibung für Sachbearbeiter von Leistungen für Bildung und Teilhabe, deren Rechtskreise SGB XII, AsylbLG und BKKG beinhalten?
Leider kann ich den Vordruck nicht hochladen, damit man sich ein Bild machen kann und daraufhin eine Meinung abgibt.

XTinaG

  • Gast
Maßgeblich für die Eingruppierung ist die auszuübende Tätigkeit. Die ist dem Arbeitgeber bekannt.

APSG

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Leider ist dem nicht so.
Gibt es keine Möglichkeit unsere Tätigkeitsbeschreibung als PDF oder Bilddatei hochzuladen?
« Last Edit: 02.03.2022 20:36 von APSG »

XTinaG

  • Gast
Da der Arbeitgeber sie initial festlegt, kann das nur der Fall sein, wenn es keine gibt.

APSG

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Wie bereits erwähnt bearbeiten wir von der Beratung / Antrag über die Auszahlung bis zum Widerspruch diese 4 Rechtskreise völlig autark.

XTinaG

  • Gast
Die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich.

Kat

  • Gast
Der Arbeitsaufwand ist irrelevant, es zählt nicht die Masse sondern die Klasse. Die Arbeit an sich dürfte sich bei BUT im Jobcenter und in der Kommune nicht wirklich unterscheiden, es wird ja mit dem selben Gesetz gearbeitet.

APSG

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Der Inhalt sprich die Leistungen von BuT sind natürlich die gleichen.
Aber der Arbeitsaufwand ist im Jobcenter viel geringer, da zumindest in unserer Kommune diese Arbeit nicht von Sachbearbeitern, sondern von Assistenten*Innen erledigt wird.
Damit ist gemeint, dass der Assistent*in auf einen bereits vorhanden Datenbestand (ein Antrag auf ALG II oder Sozialgeld wurde bereits bei einem anderen Sachbearbeiter gestellt) zugreift, die Auszahlung von Schulbedarf automatisiert erfolgt und ein einziger Leistungszeitraum genügt.
Hingegen bei uns, wir ständig einen gültigen Leistungszeitraum von KiZ und/oder WoG, SGB XII und AsylbLG im Auge behalten müssen. Aufgrund der Vielzahl verschiedener Rechtskreise ist auch kein Automatismus möglich. Wir haben keine Möglichkeit in bestehende Fälle unsere BuT Leistungen zu integrieren und vor allem Daten der KiZ Leistungsempfänger über die Familienkasse zu erhalten. Ein KiZ Leistungsbescheid enthält weder Geburtsdaten der Kinder/Jugendliche noch sonstige Angaben. D.h. auch ein Auszubildender oder Student der Mitglied dieser Wohngemeinschaft ist, steht auf diesem Bescheid. Es gibt noch mehr Beispiele die unseren Arbeitsaufwand vom Arbeitsaufwand der Kollegen*Innen des Jobcenters unterscheiden obwohl die Leistungen identisch sind.
« Last Edit: 03.03.2022 08:51 von APSG »

Kat

  • Gast
Arbeitsaufwand ist für die Bewertung aber  irrelevant. Ob Du den "Sozialhilfe"-Anspruch nun im PC oder als Papier siehst, macht keinen Unterschied.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,864
Der Inhalt sprich die Leistungen von BuT sind natürlich die gleichen.
Aber der Arbeitsaufwand ist im Jobcenter viel geringer, da zumindest in unserer Kommune diese Arbeit nicht von Sachbearbeitern, sondern von Assistenten*Innen erledigt wird.
Damit ist gemeint, dass der Assistent*in auf einen bereits vorhanden Datenbestand (ein Antrag auf ALG II oder Sozialgeld wurde bereits bei einem anderen Sachbearbeiter gestellt) zugreift, die Auszahlung von Schulbedarf automatisiert erfolgt und ein einziger Leistungszeitraum genügt.
Hingegen bei uns, wir ständig einen gültigen Leistungszeitraum von KiZ und/oder WoG, SGB XII und AsylbLG im Auge behalten müssen. Aufgrund der Vielzahl verschiedener Rechtskreise ist auch kein Automatismus möglich. Wir haben keine Möglichkeit in bestehende Fälle unsere BuT Leistungen zu integrieren und vor allem Daten der KiZ Leistungsempfänger über die Familienkasse zu erhalten. Ein KiZ Leistungsbescheid enthält weder Geburtsdaten der Kinder/Jugendliche noch sonstige Angaben. D.h. auch ein Auszubildender oder Student der Mitglied dieser Wohngemeinschaft ist, steht auf diesem Bescheid. Es gibt noch mehr Beispiele die unseren Arbeitsaufwand vom Arbeitsaufwand der Kollegen*Innen des Jobcenters unterscheiden obwohl die Leistungen identisch sind.

Na das liest sich so, als würden weitere zusätzliche Aufgaben übernommen, die ansonsten von "Assistenten" erledigt werden würden, also geringwertiger sind. Wenn es da um die Datenaufbereitung wie Namen, Anschriften, Geburtsdaten und Leistungszeiträume geht, würde ich auf eine E 5 tippen. Die aktuelle Eingruppierung nach E 8 scheint dann ja ganz gut zu sein.

Levana

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 94

Zitat
Aufgrund der Vielzahl verschiedener Rechtskreise ist auch kein Automatismus möglich. Wir haben keine Möglichkeit in bestehende Fälle unsere BuT Leistungen zu integrieren und vor allem Daten der KiZ Leistungsempfänger über die Familienkasse zu erhalten.

Was dann aber ein organisatorisches Problem ist und keines, dass die Arbeitsleistung höher bewerten würde. Nur weil die Leistung mit einem höheren Aufwand verbunden ist gibt es nicht mehr Lohn, die Eingruppierung erfolgt anhand festgelegter Kriterien.

Beispiel aus meiner Arbeit: Erzieherinnen bekommen alle die gleiche EG, egal ob sie 10, 15 oder 20 Kinder betreuen. Ob die Kinder durch wickeln/füttern oder Verhaltensauffälligkeiten einen höheren Betreuungsaufwand bedeuten ist irrelevant.

Wenn dir einer einen schlecht ausgefüllten Antrag einreicht gibt es dafür schließlich auch nicht mehr Geld, auch wenn es mehr Arbeit bedeutet.