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Antrag auf Stellenneubewertung Sachbearbeiter Bildung und Teilhabe

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XTinaG:
Die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich.

Kat:
Der Arbeitsaufwand ist irrelevant, es zählt nicht die Masse sondern die Klasse. Die Arbeit an sich dürfte sich bei BUT im Jobcenter und in der Kommune nicht wirklich unterscheiden, es wird ja mit dem selben Gesetz gearbeitet.

APSG:
Der Inhalt sprich die Leistungen von BuT sind natürlich die gleichen.
Aber der Arbeitsaufwand ist im Jobcenter viel geringer, da zumindest in unserer Kommune diese Arbeit nicht von Sachbearbeitern, sondern von Assistenten*Innen erledigt wird.
Damit ist gemeint, dass der Assistent*in auf einen bereits vorhanden Datenbestand (ein Antrag auf ALG II oder Sozialgeld wurde bereits bei einem anderen Sachbearbeiter gestellt) zugreift, die Auszahlung von Schulbedarf automatisiert erfolgt und ein einziger Leistungszeitraum genügt.
Hingegen bei uns, wir ständig einen gültigen Leistungszeitraum von KiZ und/oder WoG, SGB XII und AsylbLG im Auge behalten müssen. Aufgrund der Vielzahl verschiedener Rechtskreise ist auch kein Automatismus möglich. Wir haben keine Möglichkeit in bestehende Fälle unsere BuT Leistungen zu integrieren und vor allem Daten der KiZ Leistungsempfänger über die Familienkasse zu erhalten. Ein KiZ Leistungsbescheid enthält weder Geburtsdaten der Kinder/Jugendliche noch sonstige Angaben. D.h. auch ein Auszubildender oder Student der Mitglied dieser Wohngemeinschaft ist, steht auf diesem Bescheid. Es gibt noch mehr Beispiele die unseren Arbeitsaufwand vom Arbeitsaufwand der Kollegen*Innen des Jobcenters unterscheiden obwohl die Leistungen identisch sind.

Kat:
Arbeitsaufwand ist für die Bewertung aber  irrelevant. Ob Du den "Sozialhilfe"-Anspruch nun im PC oder als Papier siehst, macht keinen Unterschied.

Organisator:

--- Zitat von: APSG am 03.03.2022 08:43 ---Der Inhalt sprich die Leistungen von BuT sind natürlich die gleichen.
Aber der Arbeitsaufwand ist im Jobcenter viel geringer, da zumindest in unserer Kommune diese Arbeit nicht von Sachbearbeitern, sondern von Assistenten*Innen erledigt wird.
Damit ist gemeint, dass der Assistent*in auf einen bereits vorhanden Datenbestand (ein Antrag auf ALG II oder Sozialgeld wurde bereits bei einem anderen Sachbearbeiter gestellt) zugreift, die Auszahlung von Schulbedarf automatisiert erfolgt und ein einziger Leistungszeitraum genügt.
Hingegen bei uns, wir ständig einen gültigen Leistungszeitraum von KiZ und/oder WoG, SGB XII und AsylbLG im Auge behalten müssen. Aufgrund der Vielzahl verschiedener Rechtskreise ist auch kein Automatismus möglich. Wir haben keine Möglichkeit in bestehende Fälle unsere BuT Leistungen zu integrieren und vor allem Daten der KiZ Leistungsempfänger über die Familienkasse zu erhalten. Ein KiZ Leistungsbescheid enthält weder Geburtsdaten der Kinder/Jugendliche noch sonstige Angaben. D.h. auch ein Auszubildender oder Student der Mitglied dieser Wohngemeinschaft ist, steht auf diesem Bescheid. Es gibt noch mehr Beispiele die unseren Arbeitsaufwand vom Arbeitsaufwand der Kollegen*Innen des Jobcenters unterscheiden obwohl die Leistungen identisch sind.

--- End quote ---

Na das liest sich so, als würden weitere zusätzliche Aufgaben übernommen, die ansonsten von "Assistenten" erledigt werden würden, also geringwertiger sind. Wenn es da um die Datenaufbereitung wie Namen, Anschriften, Geburtsdaten und Leistungszeiträume geht, würde ich auf eine E 5 tippen. Die aktuelle Eingruppierung nach E 8 scheint dann ja ganz gut zu sein.

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