Autor Thema: Verwaltungslehrgang II Samstagsunterricht Arbeitszeit?  (Read 2941 times)

Pätsch

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Hallo zusammen,

ich bin seit 01.01. in einem Qualifizierungsmodell als Quereinsteiger bei einer Stadt in NRW angestellt und soll nun bald den Verwaltungslehrgang II besuchen.

Neben der Befristung des Arbeitsvertrages für den Zeitraum des Lehrgangs wurde folgendes vertraglich folgendes festgelegt (Auszug aus dem Vertrag):

§2 Teilnahme am Verwaltungslehrgang Ii
1. Der/die Beschäftigte nimmt ab nächsten Lehrgangsstart am Verwaltungslehrgang II am Studieninstitut XYZ Teil.
2. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Teilnahme im Interesse der beruflichen Fort- und Weiterbildung des Beschäftigen / der Beschäftigten sowie der Stadt XYZ erfolgt.
3. Der / die Beschäftigte verpflichtet sich, nach erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs mit der Stadt für mindestens 3 Jahre ein Arbeitsverhältnis zu begründen bzw. fortzuführen.

§3 Lehrgangskosten
Die Arbeitgeberin trägt die Lehrgangskosten


Der Unterricht findet einen Tag in der Woche und 14tägig am Samstag mit jeweils 7 Stunden statt.

Für die Unterrichtszeit in der Woche werde ich von der Arbeit freigestellt.
Nun besteht aber bei den Fachstellenleitungen und auch teilweise in der Personalabteilung Unklarheit, ob die Lehrgangszeit am Samstag nun als Arbeitszeit zu werten ist oder nicht.

Der Tvöd besagt zwar in §5 Abs. 3 b, dass Qualifizierungsmaßnahmen der Erwerb zusätzlicher Qualifikationen sind (Fort- und Weiterbildung) und gemäß §5 Abs. 6, dass Zeiten von Qualifizierungsmaßnahmen als Arbeitszeit gelten. Aber höchstwahrscheinlich ist die reine Betrachtung dieser beiden Paragrafen allein betrachtet nicht ausreichend.

Meine Fachstellenleitung war auch der Meinung, dass der Samstag Arbeitszeit ist, gibt aber auch andere, die der Meinung sind, dass das der Samstag eher als Freizeit gezählt wird.

Wie würdet ihr den Sachverhalt einschätzen? Unterrichtszeit am Samstag ja oder nein?

VG Pätsch

XTinaG

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Maßgeblich für die Durchführung der VLII ist in NRW der diesbezügliche landesbezirkliche Tarifvertrag. Dieser regelt den Sachverhalt abschließend. Der Arbeitgeber hat für den Lehrgang freizustellen. Eine Verpflichtung zur Vergütung von Lehrgangszeiten außerhalb der Arbeitszeit besteht nicht.

Pätsch

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Alles klar, vielen Dank für die schnelle Antwort.

Pätsch

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Ich muss das Thema tatsächlich noch einmal hoch holen.

Nachdem der Samstag nun geregelt ist, geht es um die Freistellung im Zulassungslehrgang zum eigentlichen Verwaltungslehrgang II.

Der Zulassungslehrgang findet aktuell Freitags von 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr statt. Hier herrschte anscheinend auch Uneinigkeit von Seiten der Personalabteilung, wie dieser arbeitszeittechnisch nun zu erfassen ist.
Letztendlich kam man zu dem Schluss, dass beim Zulassungslehrgang die genauen Lehrgangszeiten zu erfassen sind, während beim Hauptlehrgang mit einer Dienstbefreiung und somit der Gutschrift von 7 Std 48 Minuten gearbeitet wird.

Jetzt frage ich mich, warum diese beiden Lehrgänge unterschiedlich behandelt werden. Ist das damit zu begründen, dass im landesbezirklichen Tarifvertrag für den Verwaltungslehrgang II explizit die Freistellung für Unterricht und Prüfungen erwähnt ist, für den Zulassungslehrgang aber keine derartige Verpflichtung im Tarifvertrag besteht?

Vielen Dank im Voraus.

was_guckst_du

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...da hat man ja genau den Richtigen zum Lehrgang geschickt... ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Pätsch

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Ach, wenn du wüsstest, WIE unwissend ich aktuell noch bin....dir würde der Kopf platzen. Und als Quereinsteiger ist man in der Verwaltung ja ohnehin besonders beliebt  ;D

Organisator

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Ach, wenn du wüsstest, WIE unwissend ich aktuell noch bin....dir würde der Kopf platzen. Und als Quereinsteiger ist man in der Verwaltung ja ohnehin besonders beliebt  ;D

Ohne die dahinterstehenden Regelungen zu kennen finde ich das Vorgehen ausgesprochen fair.
Für die eigentlichen Lehrgangstage wird man ganztägig freigestellt, obwohl die Lehrgänge kürzer als 07:48 dauern dürften. So hat man noch Zeit zum Lernen.

Und für den Zulassungslehrgang ists auch nett, die gesamte Zeit gutgeschrieben zu bekommen. So kann man erst arbeiten und dann zum Lehrgang.