Hallo zusammen,
ich bin seit 01.01. in einem Qualifizierungsmodell als Quereinsteiger bei einer Stadt in NRW angestellt und soll nun bald den Verwaltungslehrgang II besuchen.
Neben der Befristung des Arbeitsvertrages für den Zeitraum des Lehrgangs wurde folgendes vertraglich folgendes festgelegt (Auszug aus dem Vertrag):
§2 Teilnahme am Verwaltungslehrgang Ii
1. Der/die Beschäftigte nimmt ab nächsten Lehrgangsstart am Verwaltungslehrgang II am Studieninstitut XYZ Teil.
2. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Teilnahme im Interesse der beruflichen Fort- und Weiterbildung des Beschäftigen / der Beschäftigten sowie der Stadt XYZ erfolgt.
3. Der / die Beschäftigte verpflichtet sich, nach erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs mit der Stadt für mindestens 3 Jahre ein Arbeitsverhältnis zu begründen bzw. fortzuführen.
§3 Lehrgangskosten
Die Arbeitgeberin trägt die Lehrgangskosten
Der Unterricht findet einen Tag in der Woche und 14tägig am Samstag mit jeweils 7 Stunden statt.
Für die Unterrichtszeit in der Woche werde ich von der Arbeit freigestellt.
Nun besteht aber bei den Fachstellenleitungen und auch teilweise in der Personalabteilung Unklarheit, ob die Lehrgangszeit am Samstag nun als Arbeitszeit zu werten ist oder nicht.
Der Tvöd besagt zwar in §5 Abs. 3 b, dass Qualifizierungsmaßnahmen der Erwerb zusätzlicher Qualifikationen sind (Fort- und Weiterbildung) und gemäß §5 Abs. 6, dass Zeiten von Qualifizierungsmaßnahmen als Arbeitszeit gelten. Aber höchstwahrscheinlich ist die reine Betrachtung dieser beiden Paragrafen allein betrachtet nicht ausreichend.
Meine Fachstellenleitung war auch der Meinung, dass der Samstag Arbeitszeit ist, gibt aber auch andere, die der Meinung sind, dass das der Samstag eher als Freizeit gezählt wird.
Wie würdet ihr den Sachverhalt einschätzen? Unterrichtszeit am Samstag ja oder nein?
VG Pätsch