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Klageerwiderung ja oder nein? Vor- und Nachteile?

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bella:
Hallo,

macht eine Klageerwiderung auf eine Kündigungsschutzklage immer Sinn und ist besser oder ist es nicht, zumindest einzelfallabhängig, besser, die Kündigungsgründe erst im Gütetermin vorzutragen, damit der Kläger eben auch erst im Gütetermin auf die Gründe reagieren muss, was ja auch wiederum einzelfallabhängig für den Kläger und, sofern es einen Rechtsbeistand geben sollte, vielleicht nicht ganz so einfach ist, weil keine Erfahrung vor Gericht, nicht gut und richtig vorbereitet, Nervosität ...?

Was meint ihr? Welche Erfahrungen habt ihr?

Wie handhabt das eure Behörde?

Danke.

Viele Grüße

XTinaG:
Eine Klageerwiderung macht im Kündigungsschutzverfahren grundsätzlich keinen Sinn. Warum sollte man dem Kläger überhaupt etwas oder gar die Kündigungsgründe offenbaren.

bella:
Gut, Klage geht ein, AG erhält Post, dass Klage eingereicht wurde und dass zum Gütetermin vorgeladen wird, in dem dann doch das Gericht vom AG wissen möchte, warum gekündigt wurde. In dem Gütetermin wird wohl der AG begründen müssen?

carriegross:
Bin bei Tina. Als AG nie eine Klageerwiderung schreiben und schon gar nicht mit Gründen. Das bietet nur weitere Angriffsfläche für den Kläger.

Aus Klägersicht würde ich allerdings auch erst einmal nur das Nötigste in die Klage schreiben (Anträge auf Feststellung auf Zulässigkeit der Klage, Feststellung Kündigung ist unbegründet, Feststellung, dass AV durch Kündigung nicht aufgelöst wurde und das AV weiterhin fortbesteht ...).

Es gibt für die Kläger genug Möglichkeiten, sich beraten und, oder vertreten zu lassen (Rechtspfleger, Gewerkschaft, Beratungshilfe, PKH, Rechtsschutzversicherung, pro bono ...). Auch der ein oder andere Kläger ist vielleicht nicht auf den Kopf gefallen und weiß sich selbst zu verteidigen. Vielleicht hat man auf der Klägerseite ja einen Personaler sitzen!? ;-) So einfach, wie sich das so mancher AG denkt, ists nicht immer. Zwar wird in den seltensten Fällen der Fortbestand des AVs festgestellt, sondern es gibt Abfindungen, aber solche Fälle gibts.

XTinaG:

--- Zitat von: bella am 02.03.2022 22:26 ---Gut, Klage geht ein, AG erhält Post, dass Klage eingereicht wurde und dass zum Gütetermin vorgeladen wird, in dem dann doch das Gericht vom AG wissen möchte, warum gekündigt wurde. In dem Gütetermin wird wohl der AG begründen müssen?

--- End quote ---

Möglicherweise. Möglicherweise auch nicht.

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