Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Klageerwiderung ja oder nein? Vor- und Nachteile?

<< < (2/2)

carriegross:
Letzteres habe ich noch nie erlebt.

XTinaG:
Es nimmt den Vorsitzenden zwar möglicherweise gegen die Partei ein, aber die Entsendung eines weitgehend unwissenden, aber verhandlungsberechtigten Vertreters, der zu den genauen Gründen, Umständen und Anlässen der Kündigung nichts substanzielles beisteuern kann, führt dazu, daß dieser auch bei wahrheitsgemäßer Antwort auf Fragen des Vorsitzenden im Gütetermin keine nähere Begründung liefert, ohne daß dagegen eine unmittelbare Handhabe bestünde.

carriegross:
Ich liebe solch verschachtelten Sätze, bei denen 1/4 ausgereicht hätte, un das zu sagen, was man sagen wollte.

maiklewa:
Da ich da selbst Erfahrungen gemacht habe: ich kann für den Kläger nur empfehlen, möglichst viele Informationen in die Kündigungsschutzklage zu packen. Denn dann muss der AG Fragen des Vorsitzenden beantworten und liefern. Natürlich sollte alles der Wahrheit entsprechen, vielleicht muss man auch reflektierend sich selbst "anklagen", aber es muss authentisch sein, es darf nicht persönlich gegenüber dem AG werden (auch, wenn das sehr schwerfällt).

BAT:

--- Zitat von: XTinaG am 02.03.2022 20:53 ---Eine Klageerwiderung macht im Kündigungsschutzverfahren grundsätzlich keinen Sinn. Warum sollte man dem Kläger überhaupt etwas oder gar die Kündigungsgründe offenbaren.

--- End quote ---

Es hat etwas Sinn oder nicht.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version