Autor Thema: [BB] - Übernahme einer höher bewerteten Tätigkeit  (Read 839 times)

mucke89

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Hallo zusammen,

ich konnte zu meiner sehr speziellen Fragestellung auf den einschlägigen Seiten leider keine hilfreiche Antwort finden.

Ich bin seit 6 Jahren im Schuldienst in Brandenburg als Studienrat (A13) tätig. Zum nächsten Schuljahr geht die Schulleiterin (A16) in Pension und der bisherige Stellvertreter (A15Z) übernimmt ihren Posten komissarisch. Da ich bereits vor 3 Jahren bei einem laufenden Besetzungsverfahren (ich hatte mich da nicht beworben) in der Schulleitung ausgeholfen habe und seitdem unterstützend in der Schulleitung tätig bin, werde ich kommissarisch den Stellvertreterposten übernehmen.
Inwiefern kann ich mit einer entsprechenden Zulage rechnen, da sich das Stellenbesetzungsverfahren erfahrungsgemäß noch 1,5 Jahre ziehen wird? Die von mir übernommene Stelle ist ja nun noch besetzt ...
Für Antworten, gerne auch mit den rechtlichen Grundlagen, wäre ich sehr dankbar.

Liebe Grüße
mucke89

PS: Auch wenn es keine Zulage geben wird, werde ich den Posten übernehmen. Es macht mir Spaß.  ;D