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Anordnung PCR-Test durch AG

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Kaiser80:

--- Zitat von: BAT am 04.03.2022 11:00 ---
--- Zitat von: Kaiser80 am 04.03.2022 10:55 ---
Für NRWgalt mindestens bis gestern: Ja, gibt es. Damit kann man sich unmittelbar Freitesten. Ob du solch einen PCR bekommst ist allerdings eher mit Glück/Zufall denn mit Rechtsanspruch verbunden.
Ansonsten gelten Fristen: Freitesten nach frühestens 7 Tagen mittels PoC-Test oder nach 10 Tage ohne Test. Jeweils wenn man symptomfrei ist...

--- End quote ---

Wieso freitesten? Wer hätte den eine Quarantäne verfügt?


--- End quote ---
Im SV der TE quasi selbst. Einer gesonderten Verfügung bedarf es nicht; die Pflicht zur Absonderung ergibt sich aus den Landesverordnugen resp. IFSG. Aber das hatten wir doch schon alles an anderer Stelle.

btw.@XTinaG: Was macht denn der bucklige Jaucher aus Gimborn?

BAT:

--- Zitat von: Kaiser80 am 04.03.2022 11:16 ---
Im SV der TE quasi selbst. Einer gesonderten Verfügung bedarf es nicht; die Pflicht zur Absonderung ergibt sich aus den Landesverordnugen resp. IFSG. Aber das hatten wir doch schon alles an anderer Stelle.


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Der TE hatte mehrere negative Tests.

XTinaG:
@Kaiser80: Zuletzt hörte ich, er sei tatsächlich an Corona erkrankt und nicht nur positiv.

Kaiser80:
Dann, wenn auch unbekannterweise, alles Gute dem Kollegen.

Kaiser80:

--- Zitat von: BAT am 04.03.2022 11:25 ---
--- Zitat von: Kaiser80 am 04.03.2022 11:16 ---
Im SV der TE quasi selbst. Einer gesonderten Verfügung bedarf es nicht; die Pflicht zur Absonderung ergibt sich aus den Landesverordnugen resp. IFSG. Aber das hatten wir doch schon alles an anderer Stelle.


--- End quote ---

Der TE hatte mehrere negative Tests.

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Da der korrekte Hinweis auf einen Selbstest erfolgte ist meine Antwort für den TE in der Tat bedeutungslos.
Bei Schnelltest galt bzw. gilt das von mir Beschriebene

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