Guten Tag,
als langjähriger passivier Nutzer dieses Forums habe ich ein paar tarifrechtliche Fragen in die Runde:
Ich arbeite seit drei Jahren unbefristet in einem Berliner Bezirksamt mit Entgeldgruppe E9b. Im Herbst wurde uns verkündet, dass für den Haushaltsentwurf 2022/23 eine Höherbewertung auf E10 bei Übertragung einer zusätzlichen höher bewerteten Tätigkeit für unsere Stellen vorgesehen ist. Bekanntlich wurde der Haushalt 2022/23 wegen des Senatswechsels noch nicht beschlossen.
Durch genehmigte Härtefallanträge im Januar 2022 wurde mir und zwei weiteren Kollegen zum 01.02.2022 die zusätzliche höher bewertete Tätigkeit schriftlich durch den Internen Dienst schriftlich übertragen.
Meine Fragen:
1. Gibt es nun eine Art Probe-/Bewährungszeit für die neue zusätzliche höher bewertete Tätigkeit, sodass bei für schlecht bewerteter Leistung eine Herabstufung und Rückgängigmachung der übertragenen Tätigkeit erfolgen kann? Im TV-L hab ich dazu nichts gefunden.
2. Aktuell hört man ja viel über Umschichtungen im Haushalt und dies kann aufgrund der aktuellen politischen Lage mit zu erwartenden höheren Sozialausgaben noch verschärft werden.
Was ist also, wenn die Höhergruppierungen des Haushaltsentwurfs nicht mehr Bestandteil des neuen Haushalts sind. Kann die Höhergruppierung dann rückgängig gemacht werden?
3. Es besteht die Gefahr, dass der Gründe für den Härtefallantrag (zahlreiche unerledigte Vorgänge) durch zügige Bearbeitung seit dem 01.02.2022 schon bald nicht mehr vorliegt. Könnte in so einem Fall die Genehmigung des Härtefallantrags auf Höhergruppierung widerrufen werden?
Leider konnte mir der Personalrat, der ja auch für tarifrechtliche Fragen zuständig ist, nicht helfen. Dabei möchten meine Kollegen und ich nur Gewissheit darüber haben, ob uns die nun erfolgte Höhergruppierung sicher ist.
Danke!