Hallo zusammen,
es geht hier um ein Thema in der freien Wirtschaft, aber ich denke hier werde ich von den kompetenten Migliedern wesentlich besser beraten, als in einem anderen Forum.
Aktuell bekommt meine Verlobte ihr gehalt für das laufende Monat zum 15. des Monats quasi teilweise im Voraus.
Dadurch, dass die Firma aufgekauft wurde gibt es jetzt quasi einen neuen Arbeitgeber.
Nun soll die Lohnzahlung so umgestellt werden, dass der AN sein Gehalt für seine getane Arbeit im nachhinein bekommt.
Um dies zu realisieren bekommt sie zum 15. März ihr gehalt vom März nochmal voll im Voraus.
Am 15.April dann die Hälfte für April und am 10.Mai die zweite Hälfte vom April Gehalt.
Ab Juni bekommt die zum 10.Juni wieder volles gehalt, dann für den Monat Mai.
Es geht ja kein Geld verloren, die Bezahlung verschiebt sich nur von Voraus auf im Nachhinein.
ABER , Wie soll man so schnell Geld für ein ausfallendes Monatsgehalt zur Seite bringen, wenn man noch keine Rücklagen hat, weil man erst seit kurzer Zeit ausgelernt und im Arbeitsleben angekommen ist?
Ist es rechtlich ok, mit so kurzer Vorlaufzeit eine solche Entlohnungsumstellung durchzuziehen? (von der Menschlichen Seite wollen wir jetzt mal garnicht sprechen)
Gibt es irgendwelche Fristen oder Regelungen aus dem AN Recht, die eine solche Umstellung am Bedingungen knüpfen?
Bisher gibt es noch keine offizielle Ankündigung zu dieser Umstellung, nur die Info in einer WhatsApp Gruppe.
Die Arbeitsverträge des vorherigen AG, der aufgekauft wurde bestehen weiter unverändert.
Vielen Dank für euren Rat!
Viele Grüße und bleibt gesund
euer Captain