Autor Thema: [Allg] Wechsel Dienstherr Versetzung oder Entlassung- wer hat Erfahrungen  (Read 2088 times)

Emma23

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Hallo!
 Vielleicht hat jemand Erfahrungen oder weiß generell über Vor- und Nachteile Bescheid, bei einem Dienstherrnwechsel als Beamter auf Lebenszeit?

Insbesondere würde mich interessieren, ob eine Entlassungen und erneute Ernennung Nachteile bezüglich Stufenanrechnung, Pensionsansprüchen hat? Was wäre, wenn der bisherige Dienstherr nicht zustimmt?

Vielen Dank im Voraus!
« Last Edit: 05.03.2022 02:46 von Admin2 »

Angelsaxe

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Hallo Emma,

ich bin kürzlich von NRW zum Freistaat Sachsen gewechselt.

Der abgebende Dienstherr kann die Versetzung natürlich verweigern. Aber das ist wie Steine in den Weg legen und demotiviert nur.
Nachdem ich die Zusage einer Planstelle beim aufnehmenden Dienstherren hatte, habe das Gespräch mit meinen Vorgesetzten gesucht, die Lage erörtert und eine Lösung gefunden. Zeitpunkt des Wechsels, sauberer Abschluss meiner Aufträge etc.
Dann habe ich die Versetzung beantragt, anschließend haben die Personalreferate miteinander verhandelt.
Dabei wurden auch die Pensionsansprüche behandelt - das hatte etwas von Transferverhandlungen :D

Da ich nunmehr einen neuen Dienstherren habe, wurden auch die Erfahrungszeiten neu ermittelt. Das dürfte meist aufs gleiche hinauslaufen, da die jeweiligen Vorschriften recht ähnlich sind.
Irgendwie ist alles neu und doch auch beim alten.

Ich hoffe das ist hilfreich.  :)
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

Organisator

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Hallo!
 Vielleicht hat jemand Erfahrungen oder weiß generell über Vor- und Nachteile Bescheid, bei einem Dienstherrnwechsel als Beamter auf Lebenszeit?

Insbesondere würde mich interessieren, ob eine Entlassungen und erneute Ernennung Nachteile bezüglich Stufenanrechnung, Pensionsansprüchen hat? Was wäre, wenn der bisherige Dienstherr nicht zustimmt?

Vielen Dank im Voraus!

Das Beamtenverhältnis bleibt bestehen, man wird vom alten Dienstherren zum neuen Dienstherren versetzt (ggf. nach einer vorherigen Abordnung). Vor- bzw. Nachteile ergeben sich auf das Beamtenverhältnis bezogen lediglich bei den ggf. abweichenden Regelungen beim neuen Dienstherrn (Höhe der Besoldung, Arbeitszeit, Beihilfe).