Hallo Emma,
ich bin kürzlich von NRW zum Freistaat Sachsen gewechselt.
Der abgebende Dienstherr kann die Versetzung natürlich verweigern. Aber das ist wie Steine in den Weg legen und demotiviert nur.
Nachdem ich die Zusage einer Planstelle beim aufnehmenden Dienstherren hatte, habe das Gespräch mit meinen Vorgesetzten gesucht, die Lage erörtert und eine Lösung gefunden. Zeitpunkt des Wechsels, sauberer Abschluss meiner Aufträge etc.
Dann habe ich die Versetzung beantragt, anschließend haben die Personalreferate miteinander verhandelt.
Dabei wurden auch die Pensionsansprüche behandelt - das hatte etwas von Transferverhandlungen
Da ich nunmehr einen neuen Dienstherren habe, wurden auch die Erfahrungszeiten neu ermittelt. Das dürfte meist aufs gleiche hinauslaufen, da die jeweiligen Vorschriften recht ähnlich sind.
Irgendwie ist alles neu und doch auch beim alten.
Ich hoffe das ist hilfreich.