Autor Thema: Beihilfe durch Versicherung ersetzbar?  (Read 2248 times)

HolgerH

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Beihilfe durch Versicherung ersetzbar?
« am: 04.03.2022 11:03 »
Hallo,

wir bereiten aktuell den Wechsel in den TVV vor,
und führen hierzu einige Vorgespräche mit unserem Vorstand.

Da es kaum noch MA gibt die beihilfeberechtigt sind, zieht man hier ein Versicherungsmodell in Erwägung.

Vielleicht kann hier jemand was zu dem Thema beitragen, oder hatte vielleicht schon mal einen ähnlichen Fall.

Generell werden die beteiligten Gewerkschaften und Tarifkommisionen natürlich versuchen alle aktuellen Regelungen überzuleiten.

Für mich persönlich (freiwillig pflichtversichert und beihilfeberechtigt) ist aktuell überhaupt nicht abschätzbar ob man das so gleichwertig abbilden kann.

Gruß und Danke
Holger H.

Kat

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Antw:Beihilfe durch Versicherung ersetzbar?
« Antwort #1 am: 04.03.2022 11:27 »
Wie macht man das, als Tarifbeschäftigter BEihilfe zu bekommen?

Lars73

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Antw:Beihilfe durch Versicherung ersetzbar?
« Antwort #2 am: 04.03.2022 13:47 »
Wie macht man das, als Tarifbeschäftigter BEihilfe zu bekommen?
Altfall nach BAT.

BAT

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Antw:Beihilfe durch Versicherung ersetzbar?
« Antwort #3 am: 04.03.2022 17:22 »
Bei uns dürften fast die Hälfte der Beschäftigten beihilfeberechtigt sein.

Warum bei Euch so wenig?

HolgerH

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Antw:Beihilfe durch Versicherung ersetzbar?
« Antwort #4 am: 11.03.2022 11:15 »
Hallo,
sorry für die späte Rückmeldung  :-[.

Ja ich bin tatsächlich noch sowas wie eine Altlast  ;D.

Unsere Personalabteilung hat das mal zusammengestellt, und dabei festgestellt das es wohl nur noch 12 Personen betreffen würde. Auf die Zahl muss ich erstmal verlassen.
Unser Stellenkegel wurde in den letzten 30 Jahren massiv reduziert, bei Bedarf wird dann eher bei der GmbH Personal eingestellt. Wir haben hier einen sogenannten Gemeinschaftsbetrieb, einmal die AöR und einmal eine GmbH. Gibt es so wohl nicht all zu oft.

Gruß
Holger