Hallo,
kurze Ergänzung meinerseits. Üblicherweise besteht während des Ref. keine Versicherungspflicht bei der RV. Eben weil oft ein Beamtenverhältnis auf Widerruf begründet wird. Als Angestellter sieht das wieder anders aus.
Sollte es zur Entlassung wegen Dienstunfähigkeit kommen und ein Versorgungsanspruch nicht bestehen, wird nachversichert und es entsteht rückwirkend der Zustand, als wäre man immer angestellt gewesen. (Nachversicherung)
Das könnte zumindest einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente begründen. Allerdings ist dann immer noch die Frage ob die Voraussetzungen versicherungsrechtlich und medizinisch erfüllt sind.
So fordert der Gesetzgeber vor Eintritt der Erwerbsminderung üblicherweise die Erfüllung der Wartezeit von 5 Jahren (60 Monaten). Eine gewisse Mindestversicherungszeit ist also erforderlich, ob die bei Nachversicherung und ggf. Studentenjobs oder anderen Zeiten wie Wehrdienst erfüllt ist, kann nur die RV prüfen.
Außerdem werden 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor Erwerbsminderung gefordert. Auch das kann, muss aber nicht erfüllt sein. Siehe einen Absatz drüber. Kommt halt immer darauf an, was vor dem Ref. bei der RV passiert ist und wie viel Ref-Zeit seitdem rum ist und nachversichert wird.
Der genannte § 53 SGB VI sichert einen da etwas ab, aber eben auch nur bei Arbeitsunfall oder nach Absatz 2 bei voller Erwerbsminderung. Greift diese Vorschrift braucht man sich über das zuvor Gesagte keine Sorgen machen und kommt so an die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.
Jetzt kommt allerdings das erste Aber. Ob eine bestehende Dienstunfähigkeit zu Erwerbsminderung führt ist eine ganz andere Frage. Erwerbsminderung stellt nämlich nicht auf die Laufbahn ab, sondern auf den Arbeitsmarkt an sich. Ein dienstunfähiger Polizeianwärter z. B. muss gar nicht erwerbsgemindert sein. Er kann vielleicht nicht mehr rennen, aber als Pförtner ist er gut einsetzbar = dienstunfähig, aber nicht erwerbsgemindert.
Und noch ein Aber steht im Raum: Welche Höhe hat die Rente dann? Bemessen wird die Rente immer nach dem versicherten Bruttoentgelt. Das ist bei Beamten immer niedriger, weil keine Sozialabgaben zu leisten sind. Wird aber eben so nachversichert. Vergleiche hier mal A13/E13 vom Brutto her. War man zuvor nur mal als Student Minijober oder eigentlich gar nicht versichert, kann es eng werden.