Moin an alle TV-L-Wissende,
bezogen auf die regelmäßig benötigten Stufenlaufzeiten (sofern der AG keine Leistungsbeurteilungen durchführt) zum "Stufenaufstieg" bzw. deren Erfüllen stellt sich mir gerade die Frage, wie sich dies im Fall einer Hoch- und wieder Rückgruppierung verhält. Betrachten wir dazu das folgende fiktive Beispiel:
Ein AN wird ohne Berufserfahrung in EG 7/1 eingestellt, gelangt nach einem Jahr in die EG 7/2 und nach zwei weiteren in die EG 7/3. Dort absolviert er zwei weitere Jahre, bevor er aufgrund einer Tätigkeitsänderung in die EG 8 höhergruppiert wird. Dies führt in die EG 8/2, wobei die Stufenlaufzeit von vorn beginnt (§17 Absatz (4) Satz 4). Dort verbleibt er 6 Monate und wird dann aufgrund einer erneuten Tätigkeitsänderung zurück zur vorhergehenden Situation wieder in die EG 7 herabgruppiert. In welcher Stufe landet er nun?
Nach §17 Absatz (4) Satz 5 eigentlich ziemlich klar in Stufe 7/2:
"Bei einer Eingruppierung in eine niedrigere Entgeltgruppe ist die/der Beschäftige der in der höheren Entgeltgruppe erreichten Stufe zuzuordnen."
Jedoch hat der betrachtete AN die für den Stufenaufstieg von 7/2 nach 7/3 erforderliche Stufenlaufzeit ja schon im Vorfeld erfüllt. Seit diesem Erfüllen sind auch keine 3 Jahre vergangen, was in §17 Absatz (3) Satz (2) als unschädlich festgelegt wird.
Landet unser fiktiver AN also nach er Herabgruppierung zwar in 7/2, wird aber sofort wieder in die 7/3 "befördert"?
Und was ist mit der -- vor der Höhergruppierung schon angesammelten -- Stufenlaufzeit in 7/3? Auch die ist noch keine 3 Jahre her, müsste also noch vorhanden sein. Jedenfalls fehlt bei der Herabgruppierung der bei der Heraufgruppierung genannte Satz, dass die Stufenlaufzeit von Neuem beginne...
Was sagen die Expertinnen und Experten zu diesem Szenario?