Hallo,
nach Ablauf des 14. Tages werden die nachgewiesenen notwendigen, auf Grund eines Mietvertrages oder einer ähnlichen Nutzungsvereinbarung zu zahlenden Kosten für eine wegen der dienstlichen Maßnahme bezogenen angemessenen Unterkunft erstattet.
Es gibt in dem Sinne keinen Höchstbetrag, jedoch werden von verschiedenen Ministerien Beträge bestimmt, bis zu denen die Angemessenheit pauschal unterstellt wird. D.h. wenn Du bis zu diesem Betrag etwas mietest, musst Du nicht nachweisen/prüfen lassen, ob die Unterkunft angemessen ist. Manche Ministerien kennen solch einen Betrag nicht. Für GB BMVg liegt dieser Betrag aktuell mKn für Singles bei 900,- Wie hoch der für Paare ist, kann ich nicht sagen. Falls Du dafür nichts findest, dann werden eben wie gesagt auch höhere Kosten erstattet. Das Problem ist der Einzugsbereich (bis zu 30km können zugemutet werden) und da findest Du in Berlin auf jeden Fall etwas. Ob das ne "schöne" Unterkunft ist, hat für die Erstattung keinerlei Bedeutung.
Ciao Steffen