Hallo, ich habe im Februar meinen Arbeitgeber gewechselt. Vorher war ich bei einem freigemeinnützigen, der die AVR-DWBO angewendet hat.
Ich bin in P11 eingruppiert, aktuell gibt es Probleme bei der Einstufung. Ich möchte gerne in die Stufe 4 und habe das gut begründet, mein direkter Vorgesetzter ist meiner Meinung. Die Personalabteilung meint, „eher Stufe 2, max. Stufe 3“.
Also habe ich vor 6 Wochen einen Antrag auf Einstufung gestellt, dabei eine ausführliche Begründung. Adressiert an die Personalabteilung. Bisher keine Reaktion. Die Februarabrechnung erfolgte nun mit Stufe 2 oder 3, prüfen konnte ich das nicht, Abrechnungen erreichen die Mitarbeiter nur unregelmäßig. Also habe ich das vor einer Woche nochmal größer adressiert.
Meine Fragen:
- wer entscheidet über eine Einstufung bzw. wird an der Entscheidung beteiligt?
- müsste es nicht einen Einstufungsbescheid geben?
- innerhalb welcher Frist muss mein Antrag eigentlich bearbeitet werden, muss er das überhaupt?
Vielen lieben Dank
M