Autor Thema: Was nicht in der PA ist, kann man später nicht verwenden?!  (Read 1735 times)

grizzy

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Hallo,

ich bin am Ende der Ausbildung, befinde mich im letzten Abschnitt der Ausbildung zur Vfain und werde danach übernommen und in der Personalabteilung tätig sein.

Bei uns hat morgen eine schwerbehinderte Noch-Kollegin Einsicht in ihre PA. Sie wurde zum Ende der Probezeit gekündigt. Die SBV wurde angehört und diese hat ihr Statement abgegeben.

Der Kündigungsvorgang ist komplett abgeschlossen und die Noch-Kollegin möchte das Statement der SBV und das Schreiben vom Vorgesetzten, das zur Kündigung geführt hat, lesen.

Meine Vorgesetzte meint, Trick 17 anwenden zu können und hat eine neue Inhaltsangabe geschrieben, in der nur die Kündigung steht, aber nicht das Statement von der SBV und das Schreiben des Vorgesetzten. Nach der Einsicht will sie die Inhaltsangabe wieder ändern unddie zwei anderen Schriftstücke abheften.

Wie ist das nun so rechtlich? Die Noch-Kollegin fragte nach, ob der komplette Kündigungsvorgang abgeschlossen ist und entsprechende Schreiben in der PA sind. Die Vorgesetzte beantwortet ihr das mit "Ja".

Was jetzt aber zum Zeitpunkt der Einsicht nicht in der PA ist, kann doch später nicht mehr reingeheftet werde und im Falle einer Kündigungsschutzklage gegen die Noch-Kollegin verwendet werden, oder!?

Ist das von meiner Vorgesetzten nicht sogar irgendwie Betrug oder so?

Was wäre, wenn die Noch-Kollegin tatsächlich Kündigungsschtutzklage einreicht, es zum Gütetermin mommt und in der PA auf einmal diese Schreiben vorhanden sind, die bei Einsicht nicht abgeheftet waren?

Wenn diese zwei Schreiben nun in der PA wären, hätte die Noch-Kollegin auch das Recht, diese zu lesen und evtl. zu fotografieren, vorausgesetzt andere Namen wären geschwärzt? Und wenn andere Namen in diesen Schreiben erwähnt sind und die Noch-Kollegin diese fotografieren möchte, muss meine Vorgesetzte erst diese Schreiben so kopieren, dass die anderen Namen nicht mehr zu lesen sind?

Wie sieht es da bitte rechtlich aus? Hat oder hätte die Noch-Kollegin das Recht, diese Schreiben der SBV und des Vorgesetzten zu lesen und zu kopieren?

Habt ihr da bitte entsprechende Rechtsgrundlagen?

Dankeschön.

Liebe Grüße

Chrissie

clarion

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Eine Kündigung in der Probezeit muss nicht näher begründet werden. Insofern ist es wumpe, was in der PA steht. Warum will den Chefin die Akte säubern?

harumba

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Hat der Personalrat irgendwas zu dem Vorgang gesagt?