Die Höhergruppierung führt in Stufe 3 der neuen EG 5. Gezahlt wird das alte Tabellenentgelt der EG 3 Stufe 5 plus Garanziebetrag 100 EUR. Die Teilzeit ist für die Stufenfestsetzung nicht relevant und auch nicht für die Entgelthöhe, da ab der Höhergruppierung Vollzeit gearbeitet wird.