Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Wegstreckenentschädigung? Gibt es Neuigkeiten?
martin0312:
Gibt es eigentlich schon irgendwelche Regungen bezüglich der Wegstreckenentschädigung? Wollen die das vielleicht mal erhöhen?
Flash91:
Ist ebenso überfällig, wie die Auslösebeträge im Außendienst. Bei 8h gibt es 7,50 € ? Das ist so wenig, dass es an Veralberung grenzt. Jeder Außendienstler mit Hauptschulabschluss erhält das 3-fache.
Wg. etwas ähnlichem habe ich bei uns im Bauamt Personalrat & Verwaltungsleiter gefragt: Die Möglichkeit von steuerfreien Tankgutscheinen. Wird in Firmen längst fröhlich genutzt und angeboten. - Leider keinerlei Überlegungen hierfür vorhanden, der Personalrat sagte mir, dass muss via Tarifvertrag festgehalten sein.
Der Staat vergisst seine eigenen Leute einfach konsequent.
WasDennNun:
--- Zitat von: Flash91 am 21.03.2022 09:26 ---Ist ebenso überfällig, wie die Auslösebeträge im Außendienst. Bei 8h gibt es 7,50 € ? Das ist so wenig, dass es an Veralberung grenzt. Jeder Außendienstler mit Hauptschulabschluss erhält das 3-fache.
Wg. etwas ähnlichem habe ich bei uns im Bauamt Personalrat & Verwaltungsleiter gefragt: Die Möglichkeit von steuerfreien Tankgutscheinen. Wird in Firmen längst fröhlich genutzt und angeboten. - Leider keinerlei Überlegungen hierfür vorhanden, der Personalrat sagte mir, dass muss via Tarifvertrag festgehalten sein.
Der Staat vergisst seine eigenen Leute einfach konsequent.
--- End quote ---
Redest du bei den Tankgutscheinen von
a) tariflichen Freistellung der Entgelt Umwandlung
b) von einer Entgelt Umwandlung anstelle eines Tariferhöhung
c) von einer Übertariflichen Bezahlung?
Dann ist halt nur c) nicht tariflich zu regeln und wird halt nicht gemacht, weil der AG den Tarifvertrag im öD nicht als Minimumbetrag, sondern als einzigen wahren zu bezahlenden Betrag ansieht (ansehen muss)
und a) und b) werden von ver.di verhindert
Flash91:
--- Zitat von: WasDennNun am 21.03.2022 11:18 ---
--- Zitat von: Flash91 am 21.03.2022 09:26 ---Ist ebenso überfällig, wie die Auslösebeträge im Außendienst. Bei 8h gibt es 7,50 € ? Das ist so wenig, dass es an Veralberung grenzt. Jeder Außendienstler mit Hauptschulabschluss erhält das 3-fache.
Wg. etwas ähnlichem habe ich bei uns im Bauamt Personalrat & Verwaltungsleiter gefragt: Die Möglichkeit von steuerfreien Tankgutscheinen. Wird in Firmen längst fröhlich genutzt und angeboten. - Leider keinerlei Überlegungen hierfür vorhanden, der Personalrat sagte mir, dass muss via Tarifvertrag festgehalten sein.
Der Staat vergisst seine eigenen Leute einfach konsequent.
--- End quote ---
Redest du bei den Tankgutscheinen von
a) tariflichen Freistellung der Entgelt Umwandlung
b) von einer Entgelt Umwandlung anstelle eines Tariferhöhung
c) von einer Übertariflichen Bezahlung?
Dann ist halt nur c) nicht tariflich zu regeln und wird halt nicht gemacht, weil der AG den Tarifvertrag im öD nicht als Minimumbetrag, sondern als einzigen wahren zu bezahlenden Betrag ansieht (ansehen muss)
und a) und b) werden von ver.di verhindert
--- End quote ---
Ich kenne es von der freien Wirtschaft als c). Im Kopf hatte ich eine Variante, dass die ÜStd mit so einem Gutschein bis 50 € steuerfrei ausgezahlt werden könnten. Davon würde jeder profitieren. Warum lehn verdi so etwas ab ?
WasDennNun:
--- Zitat von: Flash91 am 21.03.2022 11:29 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 21.03.2022 11:18 ---
--- Zitat von: Flash91 am 21.03.2022 09:26 ---Ist ebenso überfällig, wie die Auslösebeträge im Außendienst. Bei 8h gibt es 7,50 € ? Das ist so wenig, dass es an Veralberung grenzt. Jeder Außendienstler mit Hauptschulabschluss erhält das 3-fache.
Wg. etwas ähnlichem habe ich bei uns im Bauamt Personalrat & Verwaltungsleiter gefragt: Die Möglichkeit von steuerfreien Tankgutscheinen. Wird in Firmen längst fröhlich genutzt und angeboten. - Leider keinerlei Überlegungen hierfür vorhanden, der Personalrat sagte mir, dass muss via Tarifvertrag festgehalten sein.
Der Staat vergisst seine eigenen Leute einfach konsequent.
--- End quote ---
Redest du bei den Tankgutscheinen von
a) tariflichen Freistellung der Entgelt Umwandlung
b) von einer Entgelt Umwandlung anstelle eines Tariferhöhung
c) von einer Übertariflichen Bezahlung?
Dann ist halt nur c) nicht tariflich zu regeln und wird halt nicht gemacht, weil der AG den Tarifvertrag im öD nicht als Minimumbetrag, sondern als einzigen wahren zu bezahlenden Betrag ansieht (ansehen muss)
und a) und b) werden von ver.di verhindert
--- End quote ---
Ich kenne es von der freien Wirtschaft als c). Im Kopf hatte ich eine Variante, dass die ÜStd mit so einem Gutschein bis 50 € steuerfrei ausgezahlt werden könnten. Davon würde jeder profitieren. Warum lehn verdi so etwas ab ?
--- End quote ---
BTW: Wenn beiderseitige Tarifbindung besteht, dann ist c) nicht möglich.
ver.di lehnt es ab, z.B. weil
Die Menschen dadurch ja Rentenansprüche verlieren?
ver.di weniger Gewerkschaftsbeiträge bekäme?
...
Also nicht der Staat vergisst seine Leute eigene Leute konsequent, weil er sich sklavisch (teilweise auferlegt) nur ans Tarifrecht halten will (kann).
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version