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Interne Umbewerbung, Eingruppierung

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fuerme:
Guten Morgen zusammen,

ich bin bei meiner ersten Recherche auf dieses Forum gestoßen und bin begeistert über die Hilfestellungen die ich bisher sehen konnte! Vielleicht kann man mir bei meinem Fall auch einigen Input geben:

Ich habe mich als TB intern umbeworben (und wurde glücklicherweise auch berücksichtigt). Bin derzeit in 9c eingruppiert und die neue Stelle war lt. Ausschreibung von E10-E12 zu besetzen. Nach Rücksprache mit der Personalabteilung wurde ich nach derzeitigem Stand in die E10 eingruppiert. Der Personalerin zufolge hatte dies  den Grund, dass die erforderlichen Qualifikationen nur unvollständig erfüllt wurden.

Laut Stellenausschreibung war ein Studium (mind. Bachelor) mit IT-Schwerpunkt oder ein abgeschlossener MINT-Beruf gefordert. Alternative 1 war ein Wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium. Alternative 2 war eine mindestens 3-Jährige Berufserfahrung im IT-Bereich.

Ich habe nun m.E. nach Alternative 1 erfüllt, habe WiWi/VWL im Master abgeschlossen. Ist eurer Meinung nach die Eingruppierung in E10 zumindest auf den ersten Blick in Ordnung?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

XTinaG:
Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Maßgeblich zur Beurteilung, ob die Rechtsmeinung des Arbeitgebers zur Eingruppierung zutreffend sein könnte oder abwegig ist, ist also zunächst die auszuübende Tätigkeit, dann ggfs. Voraussetzungen in der Person, die in einem Tätigkeitsmerkmal genannt werden. Zu beidem liegen keine Informationen vor. Jedenfalls unbeachtlich für die Eingruppierung ist eine in der Stellenausschreibung genannte Voraussetzung.

fuerme:
Hallo,

vielen Dank für deine schnelle Antwort!

Sowas ähnliches habe ich mir bereits gedacht. D.h. ich sollte mich im Idealfall bei einer Bitte um erneute Eingruppierung auf die auszuübenden Tätigkeiten und Aufgaben beziehen, und nicht vorrangig auf die von mir mitgebrachten/geforderten Qualifikationen? Gibt es hierzu jemanden, der Erfahrung in sowas hat?

Viele Grüße!

XTinaG:
Du verkennst, daß Du bereitszutreffend eingruppiert bist. Was ggfs. unzutreffend ist, ist die Rechtsmeinung des Arbeitgebers zur Eingruppierung. Das kann jedoch nicht beurteilt werden.

fuerme:
Hallo,

kannst du mir das ein wenig ausführlicher erläutern? Eine zutreffende Eingruppierung ist doch erst mal davon abhängig, welche Tätigkeiten wahrgenommen werden. Hier wird jedoch mit der Anforderung an den Bewerbenden argumentiert?

Viele Grüße!

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