Autor Thema: Minijob  (Read 1359 times)

LALA1206

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 12
Minijob
« am: 08.03.2022 14:41 »
Hallo,

ich arbeite an der TU München als Technischer Angestellter. - Also kein Beamter.

Ich habe beriets mein MiniJob schriftlich dem Dienstherrn angezeigt.

Meine Frage:

Muss ich bzw. darf die Uni eine monatliche bzw. Jährliche Lohnabrechnung verlangen?
Ich habe damals auf den Antrag raufgeschrieben, dass ich maximal 450 Euro verdienen werde...
und keinen Entgeltvorteil habe.

Ich frage mich deshalb, weil bei mein NJ noch kein AV habe und man anscheinend das Geld in Briefumschlag ohne Abrechnungszettel für die 450 Euro Jobber reinlegt.

Ist das überhaupt so richtig?

Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen?

Ich dachte ich frage nach, um ggf. gegenzusteuern.


LG

Daniel

Isie

  • Gast
Antw:Minijob
« Antwort #1 am: 08.03.2022 15:10 »
Es besteht lediglich eine Anzeigepflicht. Eine Nachweispflicht käme in Frage, wenn die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung nur mit Nachweisen möglich ist. Das ist aber wahrscheinlich nicht der Fall.
Ob du bei deinem Minijob das Gehalt per Überweisung oder bar bekommst, dürfte egal sein. Aber dein Minijob-Arbeitgeber muss dir eine Gehaltsmitteilung schicken, dich bei der Minijobzentrale anmelden und Beiträge und Steuern an die Minijobzentrale abführen.

LALA1206

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 12
Antw:Minijob
« Antwort #2 am: 08.03.2022 15:13 »
Ja danke für die Informationen.

Ich denke mal, dass das auch von seiten des Chefs gemacht wird, da mir auch Kollegen die Arbeit bzw Tätigkeit empfohlen haben.
(Waren selber mal dort tätig gewesen)

Mega schade, dass man sowas nicht bereits in der BBS ect. lernt !

Danke für die Info :)

LG